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2 Wohnsitz - Anmelden, Steuer und Ausland

Häufig wird man damit konfrontiert wird, einen 2 Wohnsitz anzumelden. Wer beispielsweise mit seiner Familie in einem Haus lebt und gezwungen ist, eine weiter entfernte Arbeitsstelle anzutreten, wird eventuell am Arbeitsort eine zusätzliche kleine Wohnung beziehen. Auch für Studenten stellt sich die Frage, wenn diese nicht am Heimatort studieren und bei den Eltern wohnen bleiben können. Dann kommt schnell das Thema 2 Wohnsitz in Bezug auf die WG oder Studentenbude auf. Wichtig ist, sich vorab genau zu überlegen, welche Wohnung der Erstwohnsitz und welche der 2 Wohnsitz werden soll. Denn je nachdem wie man sich anmeldet, entstehen unterschiedliche Steuervor- und Nachteile. Im Folgenden wird ein Überblick gegeben über die Möglichkeiten des 2 Wohnsitz in Bezug auf Anmelden, Steuer und Ausland. Rechtlich hat man es dabei zum einen mit dem Meldegesetz, zum anderen überwiegend mit der Abgabenordnung zu tun. Im Zweifelsfall sollte daher ein Steuerberater zu Rat gezogen werden.

2 Wohnsitz - Anmelden, Steuer und Ausland
2 Wohnsitz - Anmelden, Steuer und Ausland

2 Wohnsitz anmelden

Der 2 Wohnsitz in Bezug auf das Melderecht

Grundsätzlich gilt, dass man in Deutschland rechtlich verpflichtet ist, seine Wohnungen anzumelden. Verfügt man nur über eine Wohnung, so wird dies als alleinige Wohnung bezeichnet. Hat man mehrere Wohnungen, so ist die Hauptwohnung der alleinigen Wohnung gleichgestellt. Die Nebenwohnung, also der 2 Wohnsitz, ist dort, wo nicht das hauptsächliche Leben stattfindet, also zum Beispiel am Arbeits- oder Studienort. Bei Verheirateten gilt die gemeinsame Wohnung als Hauptwohnung. Der Bezug einer Wohnung, ob nun 1 Wohnsitz oder 2 Wohnsitz, ist immer innerhalb von 14 Tagen zu melden. Das Einwohnermeldeamt findet man im Rathaus der Stadt. Häufig ist es auch in einen sogenannten Servicebereich oder ein Bürgerbüro integriert, wo man schnell und ohne lange Wartezeiten seinen Wohnsitz anmelden kann. Es gibt daher kaum Ausreden, wenn man die Meldepflicht versäumt hat, was eine Geldbuße nach sich ziehen kann.

Der 2 Wohnsitz und die Zweitwohnungssteuer

Worauf achten bei der Anmeldung des 2 Wohnsitz

Aus steuerlichen Aspekten beziehungsweise auf Grund der tatsächlichen Gegebenheiten melden Studenten zumeist am Studienort ihren 2 Wohnsitz an, der erste Wohnsitz bleibt die Wohnung bei den Eltern. Für die Städte und Kommunen ist dies jedoch ungünstig, da sie für Personen, die nur mit 2 Wohnsitz gemeldet sind, keine einwohnerabhängige Unterstützung durch Land und Bund erhalten. Viele Universitätsstädte sind daher dazu übergegangen, eine Zweitwohnungssteuer zu erheben. Die verringerten Einnahmen der Städte werden dadurch quasi durch den Wohnungsnehmer teilweise ersetzt. Es ist also günstig sich vor Anmeldung des 2 Wohnsitz bei der jeweiligen Kommune nach der Erhebung der Zweitwohnungssteuer zu erkundigen. Gerade wenn diese Steuer fällig wird, ist es ein Rechenexempel, ob man die Zweitwohnungssteuer bezahlt und dafür die Wochenendfahrten zum Hauptwohnsitz absetzen kann.

Der 2 Wohnsitz und die Abgabenordnung

Steuerliche Aspekte des 2 Wohnsitz


Das Finanzamt betrachtet die Haupt- und Zweitwohnung ganz unabhängig vom Melderecht der Städte und Kommunen. Wer beispielsweise aus beruflichen Gründen zur Anmietung einer Zweitwohnung gezwungen ist, der kann die doppelte Haushaltsführung und die Wochenendheimfahrten geltend machen. Umgekehrt bedeutet dies auch, dass man unabhängig von der Anmeldung einer Wohnung steuerpflichtig ist, wenn man sich in Deutschland aufhält. Wer unrechtmäßig darauf verzichtet, seinen Wohnsitz anzumelden, der ist also trotzdem steuerpflichtig in Deutschland und verstößt zudem noch gegen das Meldegesetz. Wer seinen ersten Wohnsitz aufgibt und seinen Lebensmittelpunkt in die Nähe seiner Arbeitsstätte verlegt, der kann einige Umzugskosten geltend machen.

Der 2 Wohnsitz in Bezug auf das Ausland

Was beim Umzug ins Ausland mit dem 2 Wohnsitz passiert


Wer seinen Hauptwohnsitz ins Ausland verlegt, für den wird die ehemalige Zweitwohnung in Deutschland rechtlich hier die alleinige Wohnung mit den entsprechenden melderechtlichen und steuerlichen Konsequenzen. Die Meldung eines Wohnsitzes im Ausland ist in Deutschland nicht erforderlich.
 

Nützliche Links zum Thema 2 Wohnsitz

  • http://www.zweitwohnsitzsteuer.de/?page=stadt
  • http://www.diplo.de/diplo/de/Infoservice/FAQ/ArbeitLebenPraktikumAusland/22-Meldepflicht.html