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Abmahnung erhalten? So verhalten Sie sich richtig!

Es gibt mehrere Arten von Abmahnungen und in jedem Fall sollte immer in einer angemessenen Form reagiert werden. Einige Arbeitnehmer haben schon einmal eine Abmahnung bekommen, weil sie auf der Arbeitsstelle etwas falsch gemacht haben. So kann beispielsweise auf zu Spätes erscheinen am Arbeitsplatz oder häufige Zigarettenpausen mit einer Abmahnung reagiert werden, wenn vorherige Belehrungen durch den Chef nicht gefruchtet haben. Eine Abmahnung ist die letzte Maßnahme, um bei dem Arbeitnehmer ein Umdenken zu erreichen. Sollte das Verhalten nicht geändert werden, so ist eine Kündigung möglich. Sollten die Maßnahmen aus reiner Willkür und ungerechtfertigt erfolgt sein, so kann bei einer Abmahnung von Schutt Waetke eingeschaltet werden. Es werden die entlastenden Punkte des Mandanten herausgearbeitet und im Bedarfsfall auch vor Gericht vertreten. Bei einer Abmahnung durch Schutt Waetke sollten Sie sich ausreichend informieren, damit der Schaden für den Arbeitnehmer so gering wie möglich gehalten werden kann.

Abmahnung erhalten? So verhalten Sie sich richtig!
Abmahnung erhalten? So verhalten Sie sich richtig!

Abmahnung: Schulenberg & Schenk

Einigen Betreibern von Internetseiten kann durchaus einmal eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung ins Haus flattern, da geschützte Bilder gezeigt wurden. Bei dieser Art von Abmahnung ist der Name Schulenberg & Schenk nicht unbekannt, weshalb es umso wichtiger ist, sich zu informieren. Es sollte sich auf keinen Fall überhastet mit dem Abmahner in Verbindung gesetzt werden. Auf der anderen Seite ist es der falsche Weg, das Problem zu ignorieren. Bei einer Abmahnung durch Schulenberg & Schenk sollte man sich mit einem Experten besprechen und kommende Schritte ausmachen, wie mit der Angelegenheit weiter zu verfahren ist. Sollten die Forderungen der gegnerischen Seite gerechtfertigt sein, so können durch die Arbeit von Rechtsanwälten in den meisten Fällen über einen Vergleich die Forderungen erheblich gesenkt werden.

Abmahnung bei Filesharing

In einigen Fällen finden Bürger Abmahnungen im Briefkasten, welche jeder Grundlage entbehren. Auch in diesem Fall ist Widerspruch einzulegen, denn hat die gegnerische Partei einen Rechtstitel erwirkt, so muss der Betrag gezahlt werden. Es ist in diesem Fall unerheblich, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht. Damit es zu keinem Fiasko kommt, sollte man ebenfalls bei einer Abmahnung durch Filesharing den Fachmann zu Rate ziehen. Bei einer unberechtigten Abmahnung wird Filesharing dem Abmahner ein entsprechendes Schreiben zukommen lassen und die Gegner geben in den meisten Fällen Ruhe. Wird festgestellt, dass der Dummenfang nicht funktioniert, so wird auf weitere Forderungen verzichtet, da bei einem Rechtsstreit vor Gericht die faule Masche ausführlich zur Sprache käme.