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Finanzen & Versicherungen

Aktuelle Informationen zum Wohngeld 2012

Wohngeld ist ein Mietzuschuss, der im Prinzip von jedem Bürger beantragt werden kann. Laut Wohngeldgesetz soll der Mietzuschuss ein angemessenes Wohnen ermöglichen. Wohngeld kann also auch von Arbeitnehmern, Studenten oder Selbstständigen beantragt werden. Die einzige Ausnahme bilden Personen, die bereits andere Leistungen wie zum Beispiel Arbeitslosengeld beziehen.

Aktuelle Informationen zum Wohngeld 2012
Aktuelle Informationen zum Wohngeld 2012

Was ist der Lastenzuschuss?

Der Lastenzuschuss ist sozusagen das Wohngeld für Eigentümer. Es handelt sich hier um einen Zuschuss, um die monatlichen Kosten (nicht die Raten für den Kredit) einer Eigentumswohnung oder eines Eigenheimes tragen zu können. Voraussetzung ist jedoch, dass der Eigentümer sein Eigentum auch selbst bewohnt, für vermietete Wohnungen kann also kein Lastenzuschuss beantragt werden. Der Lastenzuschuss fällt jedoch normalerweise geringer aus als das Wohngeld.

Mit wie viel Wohngeld darf ich rechnen?

Das Wohngeld wird anhand der aktuellen Wohngeldtabelle berechnet. Dabei spielen unterschiedliche Faktoren eine Rolle wie zum Beispiel die Höhe der Miete, die Haushaltsgröße, die Anzahl der Kinder und natürlich auch das Haushaltseinkommen. Je nach Bundesland kann das Wohngeld verschieden ausfallen. Auf der Internetseite Wohngeldrechner.biz können Sie kostenlos ermitteln lassen, mit wie viel Wohngeld Sie rechnen können.

Was sich 2011 geändert hat

2011 wurde das Wohngeld faktisch deutlich gekürzt. Der Grund ist die Heizkostenpauschale, die mit der Begründung, die Heizkosten seien gesunken, gestrichen wurde. Tatsächlich sind die Heizkosten 2011 gestiegen. 2010 lag das durchschnittliche Wohngeld bei 142 €, 2011 sind es aufgrund der wegfallenden Heizkostenpauschale nur noch 90 €.

Welche Voraussetzungen müssen für Wohngeld erfüllt sein?

Das Wohngeld ist ein Mietzuschuss für Menschen mit geringem Einkommen. Wie hoch das Haushaltseinkommen sein darf, ändert sich von Jahr zu Jahr und hängt auch davon ab, wie viele Personen im Haushalt leben und wie hoch die Lebenshaltungskosten am jeweiligen Wohnort sind. Allerdings darf das Haushaltseinkommen auch nicht zu niedrig sein, denn wer seinen Lebensunterhalt nicht bestreiten kann, erhält ebenfalls kein Wohngeld, sondern wird aufgefordert, Hartz IV zu beantragen. Bezuschusst werden grundsätzlich nur Wohnungen, deren Miete angemessen und dem örtlichen Mietniveau entspricht.