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Anwalt für Stiftungsrecht
Wer vor hat, eine Stiftung zu gründen, der muss dabei viele verschiedene Dinge beachten. Denn das Stiftungsrecht gibt es in Deutschland gleich in 17-facher Ausfertigung. Das Stiftungsrecht ist nämlich nicht nur im Bürgerlichen Gesetzbuch für ganz Deutschland geregelt, sondern auch landesrechtlich kodifiziert. Dabei gilt, dass jedes Bundesland sein eigenes Stiftungsgesetz hat. Es hängt also ganz allein davon ab, welchen Sitz die jeweilige Stiftung hat, welches Stiftungsrecht zum Einsatz kommt.
Es gibt beispielsweise Stiftungen, die von Landesstiftungsgesetzen nicht oder nur am Rande erfassst werden. Manche Stiftungen wie Treuhandstiftungen oder Familienstiftungen unterliegen demnach nur sehr eingeschräft den Landesstiftungsgesetzen. Es wird davon ausgegangen, dass beispielsweise eine Familenstiftung von den begünstigten Familienmitgliedern umfassend kontrolliert wird und somit eine umfassende staatliche Aufsicht nicht als nötig anersehen wird.
Das Stiftungsrecht ist aber alles in allem eine komplexe Angelegenheit. Dabei spielen vor allem nicht geklärte rechtliche Probleme eine Rolle, die unterschiedlichen Landesstiftungsgesetze und die besondere Bedeutung. Deshalb ist dringend ratsam, auf einen erfahrenen Berater im Stiftungsrecht zurückzugreifen.
Man sollte sich also als Person, die eine Stiftung ins Leben rufen möchte, dringend an eine erfahrene und kompetente Kanzlei wenden. Mit diesem Berater wird besprochen, welche Stiftung überhaupt für einen in Frage kommt. Außerdem hilft eine Kanzlei für das Stiftungsrecht auch beim Gründungsprozess. Wenn rechtliche oder steuerliche Fragen aufkommen, während die Stiftung bereits läuft, dann steht die Kanzlei einem zur Seite.