Augenlaser Behandlung – So lässt sie sich auf die einfachste Weise finanzieren
Augenlaser Behandlung
Eine Augenlaser Behandlung ist mit enorm hohen Kosten von bis zu 2.500 Euro pro Auge verbunden. Doch weil die Behandlung eine Besserung der Lebensqualität verspricht, setzen immer mehr Menschen diesen Traum in Wirklichkeit um. Zahlreiche Männer und Frauen vergleichen über eine längere Zeit hindurch unterschiedlichste Möglichkeiten, wie sie diesen Eingriff am besten finanzieren sollen.
Welche Möglichkeiten der Finanzierung gibt es?
Zum einen haben Patienten die Möglichkeit, ihre Hausbank aufzusuchen und um einen Kredit anzufragen. Weil es bei diesem Anliegen um die Gesundheit eines Menschen geht, erklären sich zahlreiche Bankangestellte mit einem Kleinkredit einverstanden. Nicht selten haben Kliniken einen guten Draht zu Kreditinstituten, weshalb man hin und wieder auf Sonderkonditionen zurückgreifen kann (Info auf http://www.kompendium24.de/augenlaser-behandlung-empfehlungen-fuer-die-nachsorge-74.html). Allerdings muss man dazu meist einige Voraussetzungen hinsichtlich seiner Bonität vorweisen können. Lediglich Kunden mit guter und nachweislicher Zahlungsfähigkeit dürfen diese Finanzierungsmöglichkeit in Anspruch nehmen und werden von Kreditinstituten unterstützt. Häufig bieten aber auch Kliniken von sich aus Möglichkeiten, die Behandlung mithilfe von zinsloser Ratenzahlung zu begleichen. Diese Option stellt für Menschen mit weniger Einkommen einen enormen preislichen Vorteil dar. Die Preise und Rückzahlungskonditionen variieren selbstverständlich je nach Klinik. Daher sollte man sich unbedingt vorab Informationen mithilfe von Internetseiten der Einrichtungen oder durch ein Gespräch mit einer zuständigen Person einholen.
Augenlaser Behandlung – Steuerliche Absetzung ist problemlos möglich
Bedauerlicherweise bezahlt die Krankenkasse bei den Kosten von ca. 5000 Euro für die Behandlung in den meisten Fällen keinen einzigen Cent. Um dieser Problematik ein wenig entgegenzuwirken, führte man die Möglichkeit der steuerlichen Absetzung der Augenlaser Behandlung ein. Wer seine Augen lasern lassen möchte, darf auf das §33 EStG zurückgreifen und den Eingriff als eine außergewöhnliche Belastung betrachten. Gegen einen Beleg der entstandenen Kosten können Patienten auf diese Weise einen Teil der Summe zurück. Die Höhe des Betrages ist abhängig davon, wie weit ein Patient die Zumutbarkeitsgrenze überschreitet und von seiner sonstigen steuerlichen Situation.
Alle diese Angebote tragen einen bedeutenden Teil dazu bei, dass die Augenlaser Behandlung in Form von LASIC oder anderen Methoden für die meisten Bevölkerungsschichten vermehrt leistbar wird. Man muss heute nicht mehr reich sein, um sich seine Augen lasern lassen zu können. Und der Nutzen einer Laserbehandlung ist von signifikanter Höhe. Man bewirkt dadurch nicht nur einen kosmetischen Effekt, indem man zu einem besseren Aussehen gelangt, sondern erreicht zudem ein höheres Maß an Lebensqualität und Freiheit. Der Zwang, ständig in Abhängigkeit von seiner Brille oder seinen Kontaktlinsen zu leben, kann psychische Gesundheitsstörungen sowie Selbstwertzweifel hervorrufen.