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Nicht auf den Schrott, sondern ins Ausland - Auto Export

Auto Export

Hat nicht jeder schon mal eine Karte am Auto gehabt, auf dem die Adresse eines Auto Export Handels stand? Wenn Autos „in die Jahre kommen“, machen viele Leute die Erfahrung, dass ihre Fahrzeuge plötzlich attraktiv für den Auto Export zu sein scheinen. Aber woher kommt dieses Interesse? Alleine letztes Jahr wurden fast 400.000 Gebrauchtwagen aus Deutschland im Rahmen des Auto Export ins Ausland verschifft. Zwar war das eigentlich ein Rückgang der Auto Export Quote gegenüber dem Vorjahr, aber ein Kontinent bekam sogar mehr Fahrzeuge geliefert, als 2008. Gute 80.000 gingen per Auto Export nach Afrika, rund 13.000 Autos mehr, als noch im Jahre davor. Der größte Abnehmer beim Auto Export aus Deutschland ist aber nach wie vor Italien. Auch nach Frankreich, Weißrussland oder Turkmenistan gehen die ausrangierten deutschen Fahrzeuge. In Afrika sind die Hauptabnehmer Benin und Nigeria.

Auto Export
Auto Export

Das alte Auto in den Auto Export geben

Wann lohnt es?

Viele Autohändler kaufen die gebrauchten Fahrzeuge gerne für den Auto Export auf. Fahrzeughalter, die ihre Fahrzeuge abgeben möchten, haben ja diverse Möglichkeiten, diese zu veräußern. Wer aber einen „Problemfall“ zuhause hat, für den ist der Auto Export eine gute Möglichkeit. Hier nehmen die Interessenten auch Fahrzeuge, bei denen sich eine Reparatur oder nötige Umrüstungen nicht mehr lohnen. Wenn Autos auf dem normalen Gebrauchtwagenmarkt einfach nicht verkäuflich sind, ist Auto Export eine lohnende Sache. Hier werden alle Arten von Autos genommen, sogar solche, die einen Motor- oder Getriebeschaden aufweisen, ein Problem mit der Kupplung haben, Unfallwagen sind oder schon sehr mitgenommen und alt sind. Der Verkäufer sollte aber Vorsicht walten lassen und das Auto nicht angemeldet verkaufen, da sonst der Käufer mitunter noch mit dem Auto lange herumfahren kann. Seriöse Händler wickeln die Überführung der Fahrzeuge mit Händlerkennzeichen ab und übernehmen auch die vorherige Abmeldung.

Auto Export zum privaten Gebrauchten

Alles zur Ausfuhr

Wenn man ein Fahrzeug in der EG gekauft hat und es zum privaten Gebrauch in einer Nicht-EG-Land ausführen möchte, gibt es zolltechnisch beim Auto Export ein paar Dinge zu beachten. Eine Anmeldung beim Zoll, eine sogenannte Ausfuhranmeldung, ist unumgänglich und kann bei der ausführenden Grenzzollstelle abgegeben werden. Liegt der Wert des Autos, das exportiert werden soll, unter 1.000 Euro, reicht eine mündliche Anmeldung. Für eine zollamtliche Bestätigung der Ausfuhr sind der Kaufvertrag bzw. eine Rechnung des Verkäufers und das Ausfuhrkennzeichen nötig, welche man bei der Kraftfahrzeugzulassungsstelle bekommt. Bei einer Bestätigung, die auch aus umsatzsteuerlichen Gründen sinnvoll sein kann, ist auch ein internationaler Zulassungsschein von Nöten. Hat das Fahrzeug, das zum Auto Export vorgesehen ist, ein rotes Nummernschild oder ein Kurzkennzeichen, kann es zwar ausgeführt werden, aber eine zollamtliche Bestätigung für Umsatzsteuerzwecke ist nicht möglich. Wer ein Ausfuhrkennzeichen beantragen will, muss ziemlich viele Dokumente dabei haben. Hier im Folgenden eine Liste:

  • Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein
  • Abmeldebescheinigung bei Anmeldung vor dem 1.10.2005
  • TÜV-Prüfbericht, Kennzeichen von der Zulassungsstelle
  • Ausfuhr-Versicherungsbestätigung
  • Reisepass oder Personalausweis (Fahrzeughalter)
  • Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass (inklusive Meldebestätigung vom Einwohnermeldeamt) der zu vertretenden Person und des Bevollmächtigten
  • Fahrzeugvorführung (oder TüV-Bestätigung der Fahrgestellnummer, max. 3 Tage alt)

Besonderheiten: Bei Vereinen muss ein Auszug aus dem Vereinsregister vorgelegt werden, bei Firmen die Gewerbeanmeldung oder ein Auszug aus dem Handelsregister. Bei Minderjährigen muss eine Einverständniserklärung in schriftlicher Form von beiden Eltern oder eines Vormundes vorliegen, sowie der Ausweis/Reisepass des Minderjährigen und des Vormundes bzw. der Eltern.

Das Ausfuhrkennzeichen, das zum Auto Export verwendet wird, ist in Deutschland an dem roten Rand zu erkennen und dem Datumsfeld. Man bezeichnet dieses Feld, in der Tag, der Monat und das Jahr vermerkt sind, als Ausfuhrvermerkzeichen, das angibt, an welchem Tag der Versicherungsschutz endet. Es ist also der letztmögliche Tag, an dem das Fahrzeug Deutschland verlassen haben muss, da nach diesem Datum eine Fortbewegung mit diesem Fahrzeug in Deutschland aufgrund des fehlenden Versicherungsschutzes und der fehlenden Zulassung nicht mehr gestattet ist.