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Das finanzielle Moin Moin

Begrüßungsgeld

Das Begrüßungsgeld gehört zu den Begriffen aus der Vergangenheit, auch wenn das Wort heute gelegentlich für andere Zahlungen als früher Verwendung findet.

Was war das Begrüßungsgeld ursprünglich?
EinwohnerInnen der DDR konnten nur geringe Beträge in die westliche Deutsche Mark umtauschen, wenn sie den überhaupt reisen durften. Damit die Gäste etwas Geld in der Tasche hatte, führte die Bundesregierung 1970 das Begrüßungsgeld in einer Höhe von dreißig DM ein und zahlte es maximal zweimal pro Jahr aus. 1988 erfolgte eine Erhöhung auf einhundert DM (etwa fünfzig Euro), jedoch eine Beschränkung auf eine einmalige Zahlung pro Jahr. Das Begrüßungsgeld galt unabhängig vom Alter des oder der Reisenden. Im Jahr der Maueröffnung erhöhten sich die Ausgaben für das Begrüßungsgeld schlagartig, da naturgemäß überdurchschnittlich viele DDR-Bürger in die BRD und nach Berlin (West) reisten. Ende 1989 wurde das Begrüßungsgeld eingestellt, ersatzweise gab es bis zur Währungsunion die Möglichkeit, ein begrenztes Kontingent an Mark der DDR zu einem vergünstigten Kurs in DM einzutauschen. Nach der Maueröffnung erhöhten einige grenznahe Kommunen das Begrüßungsgeld um eine freiwillige zusätzliche Zahlung. Was weniger bekannt war: Auch Polen konnten das Begrüßungsgeld der BRD erhalten, sie mussten allerdings eine deutsche Abstammung haben und nachweisen.

Begrüßungsgelder heute
Da die Umzugsströme wenige Jahre nach der Wende einseitig zugunsten des Westens ausfielen, wozu auch die Bevorzugung westlicher Waren durch DDR-Bürger und die Schließung von Fabriken beitrugen, bemühten sich einige ostdeutsche Kommunen aktiv um Neubürger und zahlten Rückkehrern sowie neuen BürgerInnen ein Begrüßungsgeld. Diese Zahlungen sind heute (2012) aber wieder eingestellt worden, während Studenten in vielen Städten Westdeutschlands und Ostdeutschlands weiterhin oftmals ein Begrüßungsgeld erhalten, wenn sie ihren Erstwohnsitz gleich bei Studienbeginn am Studienort anmelden. Im Umzugsfall zahlen einige Wohnungsbaugenossenschaften und große Wohnungsbaugesellschaften heute noch ein Begrüßungsgeld, wenn Mieter eine ihrer Wohnungen anmieten, das gilt aber nur für Orte mit sehr hohen Leerständen und keineswegs für alle Städte und Gemeinden in den fünf neuen Bundesländern. Einige Kommunen zahlen Begrüßungsgelder bei der Geburt eines Kindes. Nicht zu vergessen sind auch Begrüßungsgelder bei Vertragsneuabschlüssen, die aber häufiger als Startguthaben oder Startgutschrift und eher selten tatsächlich als Begrüßungsgeld bezeichnet werden.

Weiterer Begriff von früher:

Rennquintett

Auch dieser Mailer zahlt neuen Mitgliedern ein Begrüßungsgeld: