Behindertenausweis beatragen
Behindertenausweis
Schwerbehindertenausweis und Nachteilsausgleiche
Menschen mit Handicap haben es selten leicht im Alltag um diese Situation zu erleichtern gibt es Deutschland ein Gleichstellungsgesetz.
Dieses soll es Menschen mit Handicap in Deutschland einige Vorteile gegenüber Personen ohne Handicap verschaffen, sei es im Berufs oder Arbeitsleben.
Um die Nachteilsaugleiche in Anspruch zu nehmen ist es Notwendig einen Behindertenausweis zu beatragen.
Der Behindertenausweis, Schwerbehindertenausweis ermöglicht es Personen mit Behinderung unentgeltlich am Personen Nahverkehr teilzunehmen oder von der Kfz Steuer befreit zu werden. Das sind aber nur ein Teil der Nachteilsausgleiche die einem behinderten Menschen in Deutschland zustehen.
Aber zunächst muss die betroffene Person einen Behindertenausweis, Schwerbehindertenausweis beantragen. Den Antrag finden Sie beim zuständigen Versorgungsamt Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Bevor Sie den Antrag für Ihren Behindertenausweis, Schwerbehindertenausweis ausfüllen können, benötigen Sie den Grad der Behinderung der anhand Ihrer Beeinträchtigung eingestuft und festgelegt wird.
Der Grad der Behinderung gibt Auskunft über die jeweilige Beeinträchtig im Alltagsleben, sowie die Höhe des GdB an.
Der GdB wir dabei wie folgt in zehner Schritten von 20 bis 100 gemessen,
Die Angaben werden dabei nicht wie so oft vermutet, in Prozent angegeben sondern nur als Wert 20, 30, 40, 50, 60,70, 80, 90, 100 angegeben.
Hat die betroffene Person mindestens einen Grad der Behinderung von 20 so gilt die Person als behindert und kann so die für den GdB angegebenen Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen.
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Enrico Geduhn