Was ist Berufsunfähigkeit?
Berufsunfähigkeitsversicherung - ein absolutes Muss für jede berufstätige Person
Von Berufsunfähigkeit ist die Rede, wenn wegen Erkrankung oder wegen eines Unfalls der erlernte Beruf längerfristig oder auf Dauer nicht mehr oder nicht mehr im vollen Umfang ausgeübt werden kann.
In der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es für die damit einhergehenden Verdiensteinbußen keinen Ausgleich mehr. Die gesetzliche Rentenversicherung kennt nur noch den Begriff der Erwerbsminderung. Hierbei wird die teilweise Erwerbsminderung von der vollständigen Erwerbsminderung unterschieden. Die Abgrenzung geschieht über den zeitlichen Umfang der noch möglichen Erwerbstätigkeit. Wer noch mehr als drei Stunden aber weniger als sechs Stunden erwerbstätig sein kann, wird als teilweise erwerbsgemindert eingestuft. Erst wer weniger als drei Stunden erwerbstätig sein kann, gilt als vollständig erwerbsgemindert. Bei Berufsunfähigkeit wird somit der Erwerbstätige auf eine berufsfremde Tätigkeit verwiesen, für die er im Regelfall deutlich schlechter bezahlt wird, als dies bei der Ausübung des erlernten Berufes der Fall wäre. Um also im Falle der Berufsunfähigkeit den bisherigen Lebensstandard beibehalten zu können, ist (auch nach Ansicht der Stiftung Warentest) die Berufsunfähigkeitsversicherung die wichtigste personengebundene Versicherung. Die Unfallversicherung deckt im Übrigen eine krankheitsbedingte Berufsunfähigkeit nicht ab, Krankheit ist jedoch der häufigste Grund einer Berufsunfähigkeit.
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Wer bietet Berufsunfähigkeitsversicherungen an?
BU-Versicherungen werden von privaten Versicherungsgesellschaften als selbstständige Verträge oder als Zusatzverträge zu Kapitallebensversicherungen, Risikolebensversicherungen oder auch Rentenversicherungen angeboten. Hat der Berufstätige Angehörige, die von seinem Einkommen abhängig sind, empfiehlt es sich, diese Berufsunfähigkeitsversicherung als Zusatzversicherung zu einer Risikolebensversicherung abzuschließen, um so den Angehörigen die bestmögliche Absicherung zu bieten. Nach dem derzeitigen Gesetzesstand sind laufende Berufsunfähigkeitsversicherungen unpfändbar, können aber durch eine Ermessensentscheidung des Gerichts für pfändbar erklärt werden. Es gibt sie in zwei Varianten:
Einmal gibt es die Variante, dass bereits bei einer anerkannten Berufsunfähigkeit von 25 Prozent eine Leistung erbracht wird. Die volle Leistung gibt es erst dann, wenn eine Berufsunfähigkeit von mindestens 75 Prozent festgestellt worden ist. Bei der anderen Variante (sie ist die gebräuchlichere) gibt es bis zu einer Berufsunfähigkeit von 50 Prozent keine Leistung. Ab einer Berufsunfähigkeit von 50% und mehr gibt es dann die volle vertragliche Leistung.
Worauf muss man beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung achten?
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist für jeden geeignet und notwendig, der durch eine Berufstätigkeit den Lebensunterhalt für sich und seine Angehörigen verdienen muss. Wer aus Kapitalerträgen, Mieteinnahmen und sonstigen passiven Einkünften seinen Unterhalt decken kann, braucht eine solche Versicherung nicht. Beim Abschluss ist darauf zu achten, dass die Versicherungsbestimmungen keine sogenannte Verweisklausel enthalten. Ist eine solche Klausel enthalten, kann der Versicherte im Falle der Berufsunfähigkeit auf eine berufsfremde Tätigkeit verwiesen werden und erst wenn er auch diese nicht mehr ausüben kann, muss die Versicherung leisten. Wichtig ist auch, dass der Vertrag erst mit dem voraussichtlichen Rentenbeginn endet. Ist dies nicht der Fall, entsteht eine zeitliche Versorgungslücke zwischen dem vertraglichen Ende dieser Rente und dem Beginn der Altersrente. Auch sollte bei Vertragsabschluss unbedingt darauf geachtet werden, dass unter "Beruf" nicht nur der erlernte Beruf, sondern auch die zuletzt ausgeübte hauptberufliche Tätigkeit erfasst wird.
Angela Michel