Haus & Garten
Bodenschatz im Garten
Ich habe mich erst kürzlich mit einem Freund unterhalten, der einen netten Garten zu seinem Grundstück zählen darf und auch dieses Thema angesprochen. Wenn man ein Stück Land hat, stellt sich natürlich die Frage, ob einem alles gehört, was man im Erdreich findet. Kommt es tatsächlich zum Fund eines Bodenschatzes, dann muss man jedoch einige Kriterien beachten, bevor man besagten Schatz sein Eigentum nennen darf.
Erwirbt man ein Grundstück, gehört einem dieses bis 3m Tiefe. Also alles, was darunter liegt, gehört dem Staat. Falls ich mich also entschließe, im Garten meines Freundes zu graben und ich finde einen Bodenschatz in 1m Tiefe, gehört er ihm. Falls ich auf Erdöl, Erdgas oder andere Bodenschätze stoße, gehört das Recht darauf wieder dem Staat. Würde es bedeuten, dass ich meinen Grund zwangsläufig wegen der Abbauarbeiten räumen muss, werde ich jedoch dafür ordentlich entschädigt.
Findet man bis zu 3m Tiefe Bodenschätze, die darauf deuten, dass sie tiefer gehen könnten, versteuert werden sollten oder ähnliches, muss man sich vor dem Staat rechtfertigen können, wenn man den Bodenschatz behalten möchte. Alte Münzen oder gar der Topf voll Gold kann also im eigenen Besitz bleiben. Um wirklich sicher zu gehen, ist es trotzdem am besten, sich bei dem betreffenden Land, der Gemeinde oder der Stadt zu informieren, da es auch hier wie in fast alle anderen Angelegenheiten von Land zu Land unterschiedliche Richtlinien und Gesetze geben kann.