Sicherungspflicht im Auto auch für Hunde
Bussgeldkatalog und Hunde
Im Bußgeldkatalog der deutschen Verkehrsüberwachungsbehörden findet man kein einziges Wort über Hunde. Wozu denn auch, Hunde können kein Bußgeld bekommen. So weit - so richtig. Doch beim genaueren Hinsehen, stehen Hunde doch irgendwie im Bußgeldkatalog und zwar alle Hunderassen - ob groß oder klein. Sie fallen unter den Begriff „Ladung“.
Genaueres findet man unter „Tatbestand – Ladung.“ Dort heißt es:
Ladung oder Ladeeinrichtung nicht verkehrssicher verstaut oder gegen Herabfallen nicht besonders gesichert
- Bei Lastkraftwagen oder Kraftomnibussen Regelsatz 50 EUR und 1 Punkt in Flensburg
- mit Gefährdung Regelsatz 75 EUR und 3 Punkte
- bei anderen als vorgenannten Kraftfahrzeugen Regelsatz 35 EUR (ohne Punkt)
- mit Gefährdung Regelsatz 50 EUR und 3 Punkte
Unter „Tatbestand -Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers“:
- Als Fahrzeugführer nicht dafür gesorgt, dass seine Sicht oder sein Gehör durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, ein Gerät oder den Zustand des Fahrzeugs nicht beeinträchtigt war Regelsatz 10 EUR (ohne Punkte)
- das Fahrzeug,...,die Ladung oder die Besetzung vorschriftsmäßig war oder die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht litt Regelsatz 25 EUR (ohne Punkte).
Im Klartext heißt das für alle Hundeführer, dass sie für im Auto transportierte Hunde eine geeignete Sicherung vorhalten müssen. Im Regelfall ist eine Hundebox, die im Fachhandel im angeboten wird, das Beste was ein verantwortlicher Hundeführer für seine und die Gesundheit seines Hundes tun kann!
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