Mein Haus spart
Dämmung des Dachbodens wird Pflicht
Hätten Sie es gewußt? Bis zum Jahresende müssen bei allen Mehrfamilienhäusern bisher ungedämmte oberste Geschossdecken gedämmt werden. So sieht es die Energieeinsparverodrnung (EnEV) vor.
Dabei spielt es keine Rolle, ob die Hausbewohner einen Dachboden nutzen oder nicht. Lediglich Besitzer von selbst genutzten Ein - und Zweifamilienhäusern sind von dieser Vorschrift ausgenommen - sofern sie das Eigentum vor dem 01. Februar 2002 angeschafft haben. Nach einem Ende Juni 2011 veröffentlichten Beschluss der Fachkommision Bautechnik der Bauministerkonferenz besteht allerdings bei massiven Deckenkonstruktionen, die seit 1969 errichtet wurden und bei Holzbalkendecken aller Baualtersklassen keine Nachrüstpflicht.
Dennoch: Es sollte Anlass sein, sich darüber klar zu werden, ob der Ausbau eines Dachbodens zu Wohnzwecken in Angriff genommen werden soll. In diesem Fall kann es sinnvoll sein, anstelle der Geschossdecke das darüber liegende, bisher ungedämmte Dach entsprechend zu dämmen. Auch dies lässt die EnEV 2009 ausdrücklich zu.
Wenn kein Ausbau geplant ist, ist die Dämmung der obersten Geschossdecke - im Vergleich zur Dachdämmung - die günstigere Maßnahme. handwerklich begabte Hausbesitzer können die Arbeiten sogar in Eigenleistung durchführen.
Sollte der Dachboden als Stauraum genutzt werden, so sollte die Dämmung mit druckstabilem Material ausgeführt werden. Die Grenzwerte für den Mindestwärmeschutz lassen sich mit Hilfe moderner Dämmstoffe leicht erreichen. Die Leistung des jeweiligen Dämmstoffs nennt die Wärmeleitgruppe. Hierbei gilt das Prinzip "Je kleiner der Wert, umso besser die Dämmwirkung". So reicht ein 14 cm dickes ,, vollflächig verlegtes Dämmstoff - Paket aus, um die Anforderungen zu erfüllen.