Wann ist eine Mietminderung zulässig?
Darf ich die Miete mindern?
Ein Mieter darf die Miete mindern, wenn während der Mietzeit Mängel auftreten. Nach dem Gesetz muss der Vermieter sogar automatisch die Miete mindern, solange der Mängel nicht behoben ist. Dabei ist es ganz egal, ob der Vermieter an dem Mängel Schuld ist oder nicht. Ausgeschlossen ist eine Mietminderung nur dann, wenn der Mieter den Mangel selbst verschuldet hat oder wenn der Mangel nur zu einer sehr geringen Beeinträchtigung führt.
Entscheidend für die Höhe der Mietminderung ist das komplette Ausmaß der Wohnungsbeeinträchtigung. Je stärker sich die Mängel auswirken, desto mehr darf auch die Miete gekürzt werden.
Wie hoch darf die Mietminderung sein?
- Ein Mieter muss überhaupt keine Miete mehr zahlen, wenn die Wohnung durch einen Wasserschaden völlig durchfeuchtet ist.
- Umfassende Bauarbeiten im und am Haus können den Mieter berechtigen, die Miete um 80% zu mindern
- Um 50% kann ein Mieter die Miete mindern, wenn alle Fenster undicht sind oder seine Gesundheit durch Asbestfasern aus Nachtspeicheröfen gefährdet ist
- Prostitution im selben Haus oder erheblicher Baulärm in der nahen Nachbarschaft, der eine normale Unterhaltung fast unmöglich macht, berechtigen den Mieter die Miete um 25% zu kürzen
- 15% Miete kann ein Mieter einbehalten, wenn der Warmwasserboiler im Bad ausfällt, wenn die Fassade eingerüstet und die Wohnung durch Plastikfolien abgedunkelt ist und kaum Lüftungsmöglichkeiten bestehen oder wenn der Balkon nicht benutzbar ist, weil ständig streunende Katzen angelockt werden, die der Nachbar füttert.
- Und eine unzumutbar aufgeraute Badewanne oder ein defekter Badewannenabfluss berechtigen den Mieter, die fällige Miete um 3 % zu mindern.
Müssen Sie die Mietminderung ankündigen?
Der Mieter muss die Mietminderung nicht beim Vermieter beantragen oder anmelden. Er kann einfach die Miete wegen eines Mangels mindern, muss aber den Vermieter sofort, am besten schriftlich informieren.