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Eine grobe Übersicht

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht II & das Urheberrecht

Welche zwei Gegengesetze muss der Richter bei einer Klage abwägen?

-> Die Pressefreiheit vs. das allgemeine Persönlichkeitsrecht.

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht II & das Urheberrecht
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht II & das Urheberrecht

Der Fall Joschka Fischer und sein neues Domizil

Joschka Fischer erhob eine Unterlassungsklage, da rechtswidrige Fotos veröffentlicht wurden. http://www.sueddeutsche.de/panorama/fischer-scheitert-mit-klage-menschen-joschka-mutationen-1.458667

Diese Klage galt nur für zukünftige und nicht mehr vergangene Veröffentlichungen. Für die vergangenen Taten wird der Wert des Fotos ermittelt  und als Schmerzensgeld + einer kleinen Zulage dem Verleger in Rechnung gestellt, damit diese Zeitschrift keinen Gewinn mehr aus der Veröffentlichung des Fotos ziehen kann.

Eine Unterlassungsklage ist möglich bei einer unwahren Tatsachenbehauptung.

Was ist eine Gegendarstellung?

Bei einer Gegendarstellung hat jemand eine andere Sicht der Dinge und darf sie in der Zeitung veröffentlichen. Das Besondere hierbei ist, dass man immer das Recht hat eine Gegendarstellung zu haben und somit seine eigene Sicht der Dinge in der Zeitung veröffentlichen kann.

Was ist der Unterschied zwischen einer Gegendarstellung und einem Widerruf?

Bei einem Widerruf muss das Medienunternehmen selbst die Sache wieder ins rechte Licht rücken. Ein Widerruf ist stärker von seiner Intension her. Bei einer Gegendarstellung kann sich die Zeitung deutlich von der veröffentlichten Meinung distanzieren. Durch einen Widerruf wird stark in die Pressefreiheit eingegriffen. Einen Widerruf geschieht wenn eine falsche Tatsachenbehauptung bewiesen wurde.

Ablauf bei Gericht: Unterlassungsanspruch --- Gegendarstellungsanspruch --- Widerruf

Urheberrecht

Was ist ein Werk?

Vor dem Gesetz versteht man ein Werk, als das was in eigener Regie und eigener Kraft angefertigt wurd = persönliche, geistige Schöpfung

Das Urheberrecht hat zwei Dimensionen:

1) Der Schutz eigener Sachen vor wirtschaftlicher Ausbeutung

2) Urheberpersönlichkeitsrecht: geschützt wird die persönliche Beziehung zum Werk.

§12 UrhG Veröffentlichungsrecht

Der Urheber hat das Recht zu bestimmen ob und wie ein Werk zu veröffentlichen ist.

 

§14 UrhG Entstellung des Werkes

Trotz Verkauf darf das Werk nicht entstellt werden. Urheberpersönlichkeitsrechte können nicht verkauft werden. Es sind unveräußerliche Rechte. So darf z.B. bei einem gekauften Bild von Picasso nicht sein Kürzel entfernt werden und der Käufer setzt seinen Namen drunter.

 

§39 UrhG Änderungen des Werkes

Bei erworbenem Nutzungsrecht darf der Titel nicht geändert werden oder auch die Urheberbezeichnung.

 

 

Die Schöpfungshöhe

Diese besagt, dass über die Wertigkeit eines Kunstwerkes vor dem Gesetz nicht geurteilt werden darf.