Finanzen & Versicherungen
Das eigene Haus finanzieren mit Wohn-Riester
Das eigene Haus finanzieren mit Wohn-Riester
Neue Regelungen beim Wohn-Riester ermöglichen flexiblere Hausfinanzierung
(Bildrechte © Margot Kessler / pixelio. de) Seit Ende Mai steigen die Zinsen für das Baugeld wieder. Deshalb steigt bei vielen Interessenten, die ihr Haus finanzieren möchten, die Unsicherheit. Eine Baufinanzierung lässt sich aber durch staatliche Förderquellen signifikant erleichtern. Besonders von den neuen Regelungen beim Wohn-Riester können Sparer von einem größeren Spielraum profitieren. Hier können Sie die wichtigsten Änderungen beim Wohn-Riester nachlesen. Wenn Sie weitere Informationen zur Hausfinanzierung suchen, finden Sie viele nützliche Informationen, Baufinanzierung Tests und Vergleiche auf haus-finanzieren.org
Frei wählbare Einmalbesteuerung
Bisher mussten sich Sparer zwischen einer rabattierten Einmalbesteuerung von 70 Prozent des geförderten Kapitals oder einer Besteuerung der auf dem Wohnförderkonto aufgelaufenen Summe in gleichen Raten bis zum 85. Lebensjahr entscheiden. Die Gesetzänderung ermöglicht es nun Wohn-Riester, während der gesamten Auszahlungsphase einmalig zu besteuern.
Höhere Liquidität
Neu ist auch, dass Riester-Anleger bis zum Beginn der Auszahlungsphase jederzeit Kapital aus dem Sparvertrag entnehmen können. Dieses frei gewordene Kapital kann für die Tilgung eines Immobilienkredits genutzt werden und den Kauf oder Bau eines Eigenheims finanzieren. Nach der alten Regelung musste ein direkter zeitlicher Zusammenhang zum Erwerb des Eigenheims bestehen. Eine Entschuldung war nur zu Beginn der Auszahlungsphase möglich.
Bisher mussten Sparer, die ein Haus finanzieren wollten, Abstriche bei der Höhe der Kapitalentnahme machen. Nur 75 Prozent oder die komplette Summe aus dem Riester-Vertrag konnten entnommen werden. Ab jetzt kann jeder Betrag ab 3 000 Euro für die Hausfinanzierung entnommen werden. Wichtig ist nur, dass mindestens 3 000 Euro auf dem Sparkonto verbleiben.
Barrierefreiheit wird gefördert
Das auf dem Riester-Konto angesparte Guthaben lässt sich für einen behinderten- und altersgerechten Umbau verwenden. Liegt der Erwerb der eigenen vier Wände bis zu 36 Monate zurück, müssen mindestens 6 000 Euro entnommen werden. Liegt der Hauskauf länger zurück, sind es mindestens 20 000 Euro. Jedoch sind, dabei einige Voraussetzungen zu berücksichtigen: Die Hälfte des Geldes muss für Maßnahmen eingesetzt werden, die den gesetzlichen Vorgaben für einen barrierefreien Umbau entsprechen. Auch der übrige Anteil muss für die Verringerung von Barrieren außerhalb oder im Eigenheim genutzt werden. Beides muss von einem Sachverständigen bestätigt werden.
Wechselfristen mit mehr Flexibilität
Wer sein Wohneigentum verkauft oder vermietet, hat nun mehr Zeit, den geförderten Betrag in gleicher Höhe in eine andere Immobilie zu investieren. Ab jetzt haben Anleger eine Frist von zwei Jahren vor und fünf Jahre nach Ablauf des Veranlagungszeitraums, in dem die Immobilie letztmalig selbst genutzt wurde.
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