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Das Elterngeld, aus Unkenntnis umstritten
Das Elterngeld ist seit der Einführung umstritten. Der Knackpunkt, es sei nur etwas für Reiche, Sozialschwache gehen leer aus. Der Elterngeld Rechner zeigt, dass es nicht so ist. Beim alten Erziehungsgeld gab es 300 Euro pauschal. Dieser Mindestbeitrag wurde beibehalten, in der Tat jedoch wird der belohnt, der auf sein Einkommen verzichtet und daheim bleibt, er bekomm 67% des Gehaltes, mindestens eben 300 Euro.
Der Elterngeldantrag funktioniert ähnlich wie der Antrag auf Erziehungsgeld. Die Elterngeldstellen sind die selben Institutionen, die auch früher verantwortlich waren.
Grundsätzlich ist das Elterngeld ein Anreiz oder eine Belohnung für alle die der Kinder zu Gunsten auf ihr Einkommen verzichten. Dabei kommt der Staat der Verpflichtung nach, Kinder und Familien zu unterstützen. Das alte Erziehungsgeld stellte ja für jemanden mit besserem Einkommen nicht wirklich einen Anreiz dar.
Das Elterngeld wird für 12 Monate gezahlt, frühestens ab dem Tag der Antragstellung. Zum Elterngeldantrag gehören der Einkommensnachweis wie auch der Steuerbescheid. Einen kleinen Wermutstropfen gibt es aber dann doch. Bezieher von ALG II / Hartz IV können nicht in vollem Umfang daran teilhaben. Das Elterngeld wird auf die Bezüge angerechnet. Das ist aber auch logisch, soll es doch in erster Linie ein Ausgleich für das „entgangene“ Einkommen sein, was einem Elternteil widerfährt, wenn es sich um die Pflege des Kindes kümmert. Jemand der ein entsprechende Ersatzleistung bezieht, der geht in der Regel nicht arbeiten und hat so auch keinen Ausfall. Somit ist das Elterngeld eigentlich eine ganz feine und vor allem faire Sache. Niemand wird übervorteilt. Im Gegenteil, es wird elegant dafür gesorgt, dass die Ausfälle so abgefedert werden, dass jedem die Entscheidung für ein Kind leichter fällt.