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Das Konto für jede(n)

Das Jedermann-Konto

Ein Girokonto benötigt jeder Einwohner Deutschlands, denn sowohl Löhne und Gehälter als auch Transferleistungen wie das Arbeitslosengeld I oder II werden auf dieses überwiesen. Ebenso ist für die Überweisung von Miete, Strom und gelegentlichen Rechnungen ein Konto erforderlich. Also hat jeder Einwohner der Bundesrepublik Konto ein Bankkonto? Leider nicht.

Das Leben ohne Konto
Nicht jeder erhält ein Girokonto, viele Banken lehnen die Kontoeröffnung ab, wenn der nach einem solchen fragende potentielle Kunde viele negative Schufa-Einträge gesammelt hat oder wegen gar wegen eines Kontovergehens vorbestraft ist. Das Leben ohne Konto ist schwer, besonders beim Bezahlen. Eingehende Überweisungen lassen sich notfalls auf ein Sparbuch schicken. Das ist eigentlich nicht erlaubt, denn Sparbücher dienen der Ansammlung von Vermögen und nicht der Teilnahme am Zahlungsverkehr, auch nicht bei eingehenden Zahlungen. Da fast alle Banken zulassen, dass Spareinlagen durch Dritte überwiesen werden, lässt sich das Banksparbuch praktischerweise für den Leistungsempfang verwenden. Gedacht ist diese Funktion eigentlich für freiwillige Gaben der Eltern, Großeltern oder anderer Personen, die zur Vermögensbildung des Empfängers beitragen oder ein Geldgeschenk sicher und kostenfrei zusenden wollen. Da die Bank aber nicht überprüft, ob eingehende Zahlungen unter die Rubrik der freiwilligen privaten Leistung fallen, kann auch die Überweisung der Sozialhilfe oder des Arbeitslosengeldes II auf ein solches Konto vereinbart werden. Eigentlich sollten Behörden diese Form der nicht vertragsgemäßen Verwendung von Sparbüchern nicht unterstützen, sie überweisen dennoch auf Sparkonten, auch um Kosten für eine Barauszahlung zu sparen. Tatsächlich erkennen, dass er auf ein Sparkonto überweist, kann der Mitarbeiter im Job-Center oder einer anderen Behörde ohnehin nur, wenn es sich um ein Konto bei der Postbank handelt, da nur bei Postbank-Konten sich die Bankleitzahl zwischen Girokonten und Sparkonten unterscheidet. Das ist noch ein Relikt aus der Zeit, als Postsparkassenämter die Postsparkonten und Postscheckämter die Postscheckkonten (später Postgirokonten) führten. Die meisten Job-Center überweisen dennoch auf ein Postsparbuch. Nur wenn der Kunde auch kein Sparkonto führt, zahlen Behörden Gelder ausnahmsweise bar aus. Problematischer als der Empfang von Zahlungen ist für einen Menschen ohne eigenes Bankkonto somit die Begleichung seiner Rechnungen. Die Bareinzahlung auf das Konto eines Dritten ist zwar bei den meisten Banken möglich, einige wenige Geldinstitute beschränken diesen Service auf bei ihnen geführte Empfänger-Konten, sie ist jedoch sehr kostspielig.

Jeder Cent hilft, finanziell wieder auf die Beine zu kommen

Das Jedermann-Konto als Anrecht eines jeden Einwohners
Bereits in den 1990er Jahren machte die Politik einen Vorstoß, von jeder Geschäftsbank zu fordern, jedem Interessenten ein Konto auf Guthabenbasis zu führen. Die Banken konterten die drohende gesetzliche Einführung des Jedermann-Kontos mit einer Selbstverpflichtung, ein solches zu eröffnen. Tatsächlich halten sich mit Ausnahme der meisten Volksbanken und fast aller Sparkassen nur wenige Banken an ihre eigene Selbstverpflichtung, so dass Jedermann-Konten oft abgelehnt werden. Hinsichtlich der Sparkassen ist ergänzend zu sagen, dass sie in den meisten Bundesländern auf Grund des Sparkassengesetzes ohnehin verpflichtet sind, jedem in ihrem Geschäftsgebiet wohnenden Menschen ein Bankkonto einzurichten. Die EU plant, demnächst das Jedermann-Konto als europaweit verbindliches Recht festzuschreiben.

Besonderheiten bei einem Jedermann-Konten
Das Jedermann-Konto wird als reines Guthabenkonto geführt, auch kurzfristige Überziehungen sind ebenso wie das Einräumen eines Dispo-Kredits ausgeschlossen. Eine EC-Karte kann für das Jedermann-Konto ausgegeben werden, da jede Ausgabe üblicherweise sofort gebucht wird. Allerdings kann mit dieser Karte nicht bezahlt werden, wenn das Bezahlsystem wegen einer technischen Störung keine Deckungsabfrage durchführen kann, die Bezahlung per Unterschrift sollte mit dieser Karte ebenfalls ausgeschlossen sein. Die Bank bietet im Normalfall kein kostenloses Jedermann-Konto an, da sie bei kostenlosen Girokonten in Wahrheit an den Zinsen für den eingeräumten Dispositionskredit gut verdient.

Ablehnungsgründe für ein Jedermann-Konto
In Ausnahmefällen darf die Bank die Eröffnung eines Jedermann-Kontos weiterhin ablehnen. Hierzu zählt in erster Linie, wenn der Kunde in der Vergangenheit Angestellte der entsprechenden Bank beleidigt hat oder er erkennen lässt, das beantragte Konto rechtswidrig zu verwenden. Eine Vorstrafe wegen eines schweren Kontovergehens bedeutet dabei nicht, dass der Antragsteller das neue Konto ebenfalls wieder auf unerlaubte Weise nutzen wird. Letztendlich kann eine Bank ein Konto schließen, wenn dieses ein Jahr lang nicht genutzt wurde. Wenn derselbe Kunde kurze Zeit später erneut ein Konto bei derselben Bank eröffnen will, darf sie Belege für die Annahme fordern, dass das neue Bankkonto tatsächlich verwendet werden wird.