Größe muss stimmen
Der Nachwuchs braucht ein sicheres Rad
Nachdem die Kleinen vielleicht im Alter von 2 bis 3 Jahren begonnen haben mit dem Laufrad zu üben und zu trainieren, kann anschließend daran gedacht werden, über die Anschaffung eines Kinderfahrrades nachzudenken.
Beim Kauf ist die Größe des Fahrrades der wichtigste Punkt. Ein guter Orientierungspunkt ist die Größe der Reifen. Die Größenangaben sind immer in Zoll angeben. Die kleinsten Kinderräder haben die Reifengröße 12 Zoll. Falsch wäre es, da die Kinder ja bekanntlich schnell wachsen, sich von Anfang an für ein größeres Rad, mit vielleicht 14 oder 16 Zoll Reifen, zu entscheiden. Die Jüngsten und Kleinsten sind für diese Räder einfach noch nicht groß genug. Darüber hinaus wird die Sturzgefahr enorm erhöht du auf Dauer können beim Kind Haltungsschäden verursacht werden.
Das Rad sollte mit ausreichenden Verstellmöglichkeiten von Sattel und Lenker ausgestattet sein. Die Fahrradkette sollte durch einen komplett geschlossenen Kettenschutz verschlossen sein. Eine Rücktrittbremse sowie eine leicht zu bedienende Vorderbremse ist natürlich für das Kinderrad selbstverständlich eine Grundvoraussetzung. Der Handgriff für die Vorderbremse muss von der Kinderhand gut erreichbar sein, damit das loslassen des Lenkers nicht erforderlich ist. Rutschfeste Lenkergriffe geben der Kinderhand einen optimalen Halt.
Der Einstieg sollte für das sichere Auf- und Absteigen möglichst tief sein. Eine Gangschaltung muss beim ersten Rad nicht unbedingt sein. Bei der ersten Schaltung ist dann aber eine Nebenschaltung angesagt. Im bergigen Gelände sollte dieses eine Fünfgang- oder Siebengangschaltung, die über einen Drehgriff geschaltet wird, sein. Nur bereits gut geübte Kinder sollten mit einer Kettenschaltung fahren.
Räder mit einer Reifengröße bis zu 18 Zoll werden von der Straßenverkehrsordnung als Spielgeräte eingestuft. Fahrräder ab einer Reifengröße von 20 Zoll müssen mit einer Lichtanlage (Frontleuchte und Standrücklicht), Reflektoren, Klingel und zwei Bremsen ausgestattet sein. Bis zu ihrem achten Lebensjahr müssen die kleinen Radler den Gehweg benutzen. Freiwillig dürfen sie auf dem Gehweg noch bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres fahren. Darüber hinaus sollte das tragen eines genau passenden Fahrradhelms für die kleinen Radler selbstverständlich sein.
Beim Kauf des ersten Rads sollten Kinder dabei sein, damit sie das Fahrrad ausgiebig testen und kennenlernen können.