Finanzen & Versicherungen
Der Steuerberater im Fokus
Der Steuerberater – Eine kurze Definition
Der Beruf an sich
Die Berufssparte des Steuerberaters zählt, ebenso wie die der Rechtsanwälte, zu den freiberuflich ausgeübten Tätigkeiten. Wer für diesen Beruf zugelassen wird und welche Aufgabengebiete in seine Tätigkeit fallen, unterliegt in Deutschland einem strikten Regelwerk. Dieses ist auch notwendig, da die Materie, in der sich ein Steuerberater bewegt, sehr vielschichtig ist und sich das Steuerrecht kontinuierlich verändert. Sollten Sie also einen Steuerberater konsultieren ist es wichtig, sich erst mal davon zu Überzeugen, dass er auch eine gültige Zulassung besitzt. Der Berufsstand des Steuerberaters wird von der Bundessteuerberatungskammer vertreten, kurz BStBK. Die BStBK ist die Vertreterin aller Steuerberater, da jeder der diesem Berufszweig angehört auch automatisch Mitglied einer Steuerberaterkammer ist und alle Steuerberaterkammern zusammen die Bundessteuerberaterkammer bilden.
Wer konsultiert überhaupt einen Steuerberater
Die Kunden die eine Steuerberatung in Anspruch nehmen, könnten vielseitiger nicht sein. Da das Steuerrecht ein sehr komplexes ist, wird es den meisten Laien schwer fallen, sich auf eigene Faust durch den Paragraphendschungel zu schlagen. Gerade weil das Steuerrecht so umfangreich ist, ist auch der Kundenstamm eines Steuerberaters dementsprechend facettenreich. Selbstständige und Privatpersonen haben ebenso Bedarf an steuerrechtlicher Beratung wie auch Gewerbetreibende, Personen- oder Kapitalgesellschaften. Privatpersonen greifen meistens auf einen Steuerberater in ihrer Nähe zurück. Bei Firmen und Unternehmen spielen zudem noch andere Faktoren eine Rolle. Zum Beispiel kann es vonnöten sein einen Steuerberater zu konsultieren, der mit besonderem Fachwissen zu einer bestimmten Branche ausgestattet ist. Steuerberatungskanzleien bieten häufig den Vorteil, dass sich gleich mehrere Steuerberater unter einem Dach befinden, die dadurch ein breiteres Themenspektrum abdecken können.
Aufgaben eines Steuerberaters
Das Tätigkeitsfeld, in dem sich ein Steuerberater für gewöhnlich bewegt, ist durchaus breit gefächert. Im Vordergrund steht natürlich meist eine vorausblickende Beratung des Mandanten um ihm eine mustergültige Steuergestaltung zu gewährleisten. Auch die Beratung bei der Realisierung der beruflichen Selbstständigkeit kann in das Aufgabengebiet des Steuerberaters fallen. Weitere mögliche Dienstleistungen sind die Verwirklichung von Steuerbelastungsvergleichen, die Durchführung von Einspruchsverfahren und Finanzgerichtsverfahren sowie die Unterstützung und Beratung bei der Unternehmens-/Unternehmernachfolge. Darüberhinaus gehört auch die Erstellung von Steuererklärungen, von Buchführungen und von Jahresabschlüssen in das Portfolio des Steuerberaters.
Der Jahresabschluss
Laut Definition ist der Jahresabschluss der rechnerische Abschluss eines kaufmännischen Geschäftsjahres. Die Erstellung eines solchen Jahresabschlusses kann sich durchaus als heikle Angelegenheit herausstellen. Schließlich will der Mandant einerseits seine wirtschaftliche Stärke aufzeigen, auf der anderen Seite einen möglichst niedrigen Gewinn um die Steuerbelastung zu verringern. Hierbei kann es von Vorteil sein sich an eine kompetente Steuerberatung zu wenden, die zum Beispiel auch ein Gespräch mit der Hausbank des Klienten führen kann. Inhaltlich besteht ein Jahresabschluss aus so genannten Bescheinigungen. Diese Bescheinigungen nach dem Ausmaß, der im Rahmen der Jahresabschlusserstellung durchgeführten Prüfungshandlungen. Inzwischen ist es nicht mehr unüblich, dass Kreditinstitute den Jahresabschluss mit einer Plausibilitätsbeurteilung verlangen. Im Normalfall werden diese Plausibilitätsbeurteilungen von einem Steuerberater oder einem Wirtschaftsprüfer erstellt.
Wir sind eine erfahrene Steuerberatung in Stuttgart und stehen Ihnen bei Fragen und Unklarheiten gerne zur Verfügung.