perody

Haus & Garten

Dichtheitsprüfung bis Ende 2015 für Hauseigentümer

Die Pflicht Rohre- und Kanäle hinsichtlich Ihrer Dichtheit zu überprüfen ist im Wasserhaushaltsgesetz geregelt. Die Regelungen der Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen können durch entsprechende Landesgesetze detaillierter beschrieben werden. Generell ist erst einmal jeder Hauseigentümer dazu verpflichtet neu verlegte Abwasserleitungen im Erdreich nach der Einrichtung auf Dichtheit prüfen zu lassen.

Dichtheitsprüfung nach § 61 LWG NRW

Durch die Regelung § 61a "Private Abwasseranlagen" wurde eine Bestimmung erlassen, welche festlegt, dass auch bestehende Abwasserleitungen durch einen Sachkundigen Dichtheitsprüfer überprüft werden müssen. Diese Überprüfung muss bis spätestens zum 31.12.2015 umgesetzt werden.

Nicht bis zum Ende der Frist warten

Die Dichtheitsprüfer Unternehmen empfehlen aus verschiedenen Gründen jedoch nicht bis auf den letzten Tag der Frist die Überprüfung aufzuschieben. Zum einen werden die Sachkundigen zum Fristende sehr volle Terminkalender haben und zum anderen ist es für den Hauseigentümer sicherlich nicht unrelevant, im Vorfeld zu wissen, welche Materialmängel letztendlich zur Dichtheitsbescheinigung behoben werden müssen, sodass ggf. Kapitalansparungen bereits im Vorfeld einkalkuliert werden können.