Finanzen & Versicherungen
Die Betriebsrente – unverzichtbar für die Altersvorsorge
Die Betriebsrente, auch betriebliche Altersversorgung (bAV) genannt, ist eine der wichtigsten Grundpfeiler der Altersvorsorge für Arbeitnehmer. Die Betriebsrente ist eine zusätzliche Rentenversicherung, die der Arbeitnehmer direkt über seinen Arbeitgeber abschließt. Die monatlichen Beiträge für die Betriebsrente sind von der Steuer- und Sozialabgabenpflicht befreit und werden vom Bruttogehalt abgezogen. Die Beiträge werden entweder vom Arbeitgeber alleine gezahlt (Entgeltumwandlung) oder sogar vom Arbeitgeber bezuschusst.
Welche Voraussetzungen müssen für die Betriebsrente erfüllt werden?
Die einzige Voraussetzung für die betriebliche Altersversorgung ist die Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Seit 2002 haben grundsätzlich alle Arbeitnehmer die Möglichkeit, in die Betriebsrente einzuzahlen. Dies gilt auch für Geringverdiener und Teilzeitbeschäftigte, vorausgesetzt ihr Bruttolohn liegt über 400 Euro monatlich.
Wie viel darf maximal steuerfrei in die Betriebsrente eingezahlt werden?
Grundsätzlich können Beträge in beliebiger Höhe für die Betriebsrente aufgewendet werden, allerdings gelten die Steuervergünstigungen nur bis zu einem Höchstbetrag. Dieser beträgt 2011 2.640 Euro jährlich.
Wo kann man sich über die Betriebsrente beraten lassen?
Eine unabhängige Beratung zur Betriebsrente bietet die DGbAV, die Deutsche Gesellschaft für betriebliche Altersversorgung. Sie berät sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer zu allen Fragen der Betriebsrente.
Die verschiedenen Formen der Betriebsrente
Für die Betriebsrente gibt es fünf unterschiedliche Modelle, die alle durch Steuervergünstigungen staatlich gefördert werden.
Der Arbeitgeber wählt die Form der Betriebsrente, für Arbeitnehmer besteht diesbezüglich keine Wahlmöglichkeit. Die Betriebsrente wird entweder über eine Direktversicherung, eine Pensionskasse, eine Unterstützungskasse, einen Pensionsfond oder eine Direktzusage erwirtschaftet.
Wie attraktiv ist die Betriebsrente?
Besonders lukrativ ist die Betriebsrente, wenn der Arbeitgeber selbst einen Teil zu den monatlichen Aufwendungen beisteuert. Aber auch ohne Arbeitgeberbeteiligung lohnt sich die betriebliche Altersversorgung durch die Steuerersparnisse. Allerdings profitieren nicht alle Arbeitnehmer gleich stark von der Betriebsrente. Wie alle anderen Anlageformen, die durch Steuervergünstigungen vom Staat gefördert werden, ist die Betriebsrente für Geringverdiener nicht so interessant, da sie ohnehin kaum Steuern zahlen. Grundsätzlich gilt: Wer von der Steuerersparnis profitiert, sollte sich auf jeden Fall für die Betriebsrente entscheiden, dies ist bei den meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der Fall. Erst ab einem Einkommen von unter 1500€ brutto monatlich ist die Betriebsrente nicht mehr uneingeschränkt empfehlenswert.
Darüber hinaus wird empfohlen zusätzlich zur Betriebsrente auch einen Riester Renten Vertrag abzuschließen, um für das Alter angemessen vorzusorgen und den eigenen Lebensstandard zu halten.
Angela Michel