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So können Sie Ihre betriebliche Altersversorgung bei einem Arbeitsplatzwechsel weiterführen

Die Clearing Stelle der DGbAV

Im Jahre 2040 wird die gesetzliche Rente zu 100 % zu versteuern sein, aber auch jetzt schon müssen Rentner einen Teil versteuern. Dass die gesetzliche Rente als Vorsorge für das Alter nicht mehr ausreichen wird, ist den meisten Menschen klar. Die Riester Rente und die betriebliche Altersversorgung gehören dabei zu den beliebtesten Formen der Zusatzrente. Während die Riester Rente durch staatliche Zuschüsse interessant ist, führt die betriebliche Altersversorgung zu erheblichen Einsparungen bei Steuern und Sozialabgaben. Arbeitnehmern werden heute unbedingt beide Formen der Zusatzrente empfohlen.

Die Clearing Stelle der DGbAV
Die Clearing Stelle der DGbAV

Die betriebliche Altersversorgung bei Arbeitsplatzwechsel

Da Arbeitnehmer ihren Vertrag für die betriebliche Altersversorgung stets mit ihrem Arbeitgeber abschließen, ist die Übertragung bei einem Wechsel des Arbeitsplatzes nicht so ohne weiteres möglich. Arbeitnehmer müssen beim Jobwechsel einen völlig neuen Vertrag mit dem zukünftigen Arbeitgeber für die betriebliche Altersversorgung abschließen. Dabei gelten stets die aktuellen Bedingungen. Die Leistungen in der betrieblichen Altersversorgung haben sich jedoch in den letzten Jahren deutlich verschlechtert, dies gilt insbesondere für Verträge, die vor 2007 abgeschlossen wurden. Denn 2007 wurde der Garantiezins von 3,25 auf 2,25 % gesenkt. Die Tarife für die betriebliche Altersversorgung basieren auf jährlichen Berechnungen die unter anderem die gestiegene Lebenserwartung (Sterbetafeln) und weitere Faktoren einbeziehen. Auch die normalerweise von der betrieblichen Altersversorgung abgedeckte Hinterbliebenenversorgung und Invaliditätsrente muss bei einem neuen Vertrag nicht zwangsläufig enthalten sein. Bei einem Arbeitsplatzwechsel kann der Verlust tatsächlich enorm hoch sein. Die später ausgezahlte Rente kann durch den Vertragswechsel durchaus 30 oder mehr Prozent niedriger ausfallen. Eine Alternative bietet die Deutsche Gesellschaft für betriebliche Altersversorgung (DGbAV).

Die beste Alternative: die Clearing Stelle der DGbAV

Wurde der Vertrag für die betriebliche Altersversorgung erst nach 2007 abgeschlossen, können die Verluste bei einem Arbeitsplatzwechsel im Einzelfall nur gering ausfallen. Für alle anderen Arbeitnehmer ist jedoch das Angebot der DGbAV die beste Alternative. Die Deutsche Gesellschaft für betriebliche Altersversorgung bietet mit ihrer Clearing Stelle die Möglichkeit, den alten bAV Vertrag mit den besseren Konditionen für den Arbeitnehmer weiterzuführen. Dafür fallen lediglich Gebühren von derzeit 2,50 € monatlich an.