Ein Überblick über die Gerichtsbarkeit in Deutschland
Die deutsche Gerichtsbarkeit
Das Gerichtsverfassungsgesetz regelt den Aufbau und die Zuständigkeit der Gerichtsbarkeit in Deutschland. Für alle bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen sind ordentliche Gerichte zuständig, in allen anderen Fällen werden besondere Gerichte tätig. Neben diesen beiden Gerichtsbarkeiten bzw. über diesen beiden Gerichtsbarkeiten steht die Verfassungsgerichtsbarkeit.
Die ordentliche Gerichtsbarkeit umfasst die Zivilgerichtsbarkeit und die Strafgerichtsbarkeit und wird durch folgende Gerichte ausgeübt:
- Amtsgerichte
- Landgerichte
- Oberlandesgerichte
- Bundesgerichtshof
Die freiwillige Gerichtsbarkeit
Die freiwillige Gerichtsbarkeit ist ein Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Tatsächlich ist sie jedoch keine eigenständige Gerichtsbarkeit, sondern eine spezielle Verfahrensart der Zivilgerichtsbarkeit, bei der besondere Verfahrensgrundsätze gelten. Darüber hinaus ist die Gerichtsbarkeit auch nicht "freiwillig"; vielmehr muss das Gericht hier ebenso tätig werden wie bei anderen Angelegenheiten. Ihre Funktion könnte daher auch sinnvoller mit dem Begriff "vorbeugende Gerichtsbarkeit" umschrieben werden, da sie durch ihre Tätigkeit Konfliktquellen von vornherein zu beseitigen versucht.
Die wichtigsten Gebiete der freiwilligen Gerichtsbarkeit sind:
- Vormundschafts- und Betreuungssachen
- Nachlasssachen
- Personenstandssachen
- Handelsregister- und Grundbuchsachen
Die besonderen Gerichte sind:
- Arbeitsgerichte
- Verwaltungsgerichte
- Sozialgerichte
- Finanzgerichte
Für unterschiedliche Tatbestände sind also unterschiedliche Gerichte zuständig. Es muss deshalb in jedem einzelnen Fall geprüft werden, welches der Gerichte für den jeweiligen Tatbestand zuständig ist.