Auch Angestellte im öffentlichen Dienst haben die Möglichkeit, über die Entgeltumwandlung zusätzlich für das Alter vorzusorgen.
Die Entgeltumwandlung für Angestellte im öffentlichen Dienst
Die Entgeltumwandlung gilt neben der Riester-Rente als beliebteste Form der zusätzlichen Altersvorsorge. Während die Riester Rente direkt bezuschusst wird, profitieren Angestellte im öffentlichen Dienst bei der Entgeltumwandlung durch erhebliche Steuervergünstigungen. Beamte haben grundsätzlich kein Anrecht auf eine Betriebliche Altersvorsorge. Eine Entgeltumwandlung ist für sie also nicht möglich. Dies gilt jedoch nicht für Angestellte im öffentlichen Dienst, nach dem Betriebsrentengesetz haben diese Anspruch auf Entgeltumwandlung. Die einzige Voraussetzung für die Betriebsrente durch Entgeltumwandlung ist die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung (pflichtversichert). Einen Riester Renten Vertrag können übrigens alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst abschließen, egal ob Beamte oder Angestellte.
Auch Angestellte im öffentlichen Dienst sollten zusätzlich vorsorgen
Durch die Neuregelungen in der Zusatzverordnung und die Besteuerung der Renten sinkt auch für Angestellte im öffentlichen Dienst das Rentenniveau. Um den Lebensstandard im Alter halten zu können, ist eine zusätzliche Altersvorsorge also unbedingt notwendig. Eine freiwillige, kapitalgedeckte Altersvorsorge kann die entstehende Versorgungslücke ausgleichen. Besonders lukrativ sind die staatlich geförderten Vorsorgeprodukte wie die betriebliche Altersversorgung durch die Entgeltumwandlung und die Riester Rente.
So funktioniert die Entgeltumwandlung für Angestellte im öffentlichen Dienst
Bei Angestellten im öffentlichen Dienst ist die Entgeltumwandlung immer vom bestehenden Tarifvertrag abhängig. Sie sollten sich also zunächst bei der zuständigen Personalstelle erkundigen, ob für Sie Tarifverträge zur Entgeltumwandlung bestehen. Bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) gibt es beispielsweise solche Produkte zur freiwilligen Versicherung. Informationen über die erworbenen Anwartschaften der gesetzlichen Rentenversicherung erteilt der zuständige Versicherungsträger.
Die Entgeltumwandlung für Angestellte im öffentlichen Dienst funktioniert im Prinzip genauso, wie bei jedem anderen Arbeitsnehmer auch. Ein Teil des Bruttogehaltes wird durch den Arbeitgeber in eine gewinnbringende Kapitalanlage (z. B. einen Pensionsfond) eingezahlt. Für den aufgewendeten Betrag müssen keine Steuern oder Sozialabgaben gezahlt werden. Dadurch ergeben sich faktisch erhebliche Einsparungen. Die meisten Arbeitnehmer sparen durch die Entgeltumwandlung circa die Hälfte des monatlich eingezahlten Betrages durch die Steuer- und Sozialabgabenbefreiung. So bleibt also mehr netto vom brutto. Wer beispielsweise 200 € monatlich über die Entgeltumwandlung in die betriebliche Altersversorgung einzahlt, spart ca. 100 € Steuern und Sozialabgaben. Nach Ablauf des Vertrages kann die Betriebsrente dann wahlweise sofort als Einmalzahlung oder als monatliche Rente ausgezahlt werden. Angestellte im öffentlichen Dienst finden über die Deutsche Gesellschaft für betriebliche Altersversorgung (DGbAV) umfassende Beratung zum Thema Entgeltumwandlung und Betriebsrente.