Die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung
Die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung
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Die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung

Vergleicht man die privaten Krankenversicherungen mit den gesetzlichen Krankenkassen, schneidet die private Krankenversicherung in vielen Punkten besser ab. Die Leistungen sind umfangreicher und je nach Einkommen ist die private Krankenversicherung teilweise sogar günstiger. Dies gilt insbesondere für junge, gesunde Versicherte mit hohem Einkommen. Wer jedoch eine Familie hat, sollte sich überlegen, sich besser freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse zu versichern und dafür auf die Vorteile einer privaten Krankenversicherung zu verzichten. Denn bei den privaten Krankenversicherungen müssen alle Familienmitglieder zusätzlich abgesichert werden, dies ist in der gesetzlichen Krankenkasse nicht so. Lesen Sie die wichtigsten Informationen über die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkasse.


In der Familienversicherung mitversicherte Personen

Die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung soll natürlich die gesamte Familie absichern. Ist der Ehepartner nicht erwerbstätig, ist er automatisch über die gesetzliche Krankenversicherung des Ehepartners versichert. Auch bei einer geringfügigen Beschäftigung (nicht mehr als 364 € monatlich bei Selbstständigen oder 400 € als Angestellter) ist der Ehepartner ebenfalls mitversichert. Die Einkommensgrenze gilt netto, Werbungskosten und Ähnliches können also abgezogen werden.
Darüber hinaus sind natürlich die Kinder über die Familienversicherung krankenversichert. Dies gilt uneingeschränkt bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres und darüber hinaus auch bis zum 24. Lebensjahr, sofern sich das Kind in einer Berufsausbildung, einem Studium oder in der Schule befindet. In jedem Fall gilt jedoch die Einkommensgrenze von 364 € monatlich. Dies gilt auch für Nebenjobs. Neuerdings dürfen auch Auszubildende, deren Ausbildungsgehalt die Grenze von 364 € überschreitet, bis zum Ende ihrer Ausbildung in der Familienversicherung versichert bleiben. Arbeitslose Kinder fallen aus der Familienversicherung automatisch heraus.

Was wenn ein Elternteil privat versichert ist?

Sind beide Eltern berufstätig und einer von beiden ist privat versichert, kann es mitunter mit der Familienversicherung ein Problem geben. Hier kommt es auf das Einkommen des privat versicherten Ehepartners an. Ist dessen Einkommen höher als das des gesetzlich versicherten Ehepartners oder beträgt es mehr als die Jahresarbeitsentgeldgrenze (2012 50.850 €), müssen die Kinder zusätzlich versichert werden. Die gesetzliche Familienversicherung greift dann nicht. Eine Ausnahme besteht außerdem, wenn die Eltern nicht verheiratet sind. Denn dann können die Kinder über die Familienversicherung des gesetzlich Versicherten Elternteils mitversichert werden.
 

Angela Michel