Nicht alles, was der Volksmund so nennt, ist eine Geldstrafe
Die Geldstrafe
Im Volksmund werden viele verschiedene Sanktionen als Geldstrafe bezeichnet. Tatsächlich ist aber nur die rechtskräftige Verurteilung zu einer Geldzahlung im Strafverfahren oder als Strafbefehl eine Geldstrafe im juristischen Sinn.
Wann und wie wird eine Geldstrafe verhängt?
Eine Geldstrafe wird entweder in einem Strafverfahren zum Abschluss eines Strafverfahrens oder in der Form eines Strafbefehls verhängt. Der Richter entscheidet auf eine Geldstrafe, wenn eine Freiheitsstrafe als überzogene Sanktion zu werten ist und eine Verwarnung nicht ausreicht. Bei der Urteilsverkündigung nennt der Richter nicht die absolute Höhe der Geldstrafe, sondern Tagessätze und deren Höhe. Dabei entspricht ein Tagessatz dem durchschnittlichen Tageseinkommen des Verurteilten, wobei ein Euro als Unter- und fünftausend Euro als Obergrenze gilt. Falls der Angeklagte während des Ermittlungsverfahrens in Untersuchungshaft gesessen hat, gilt mit jedem Tag im Gefängnis ein Tagessatz als abgegolten.
Was ist, wenn der Verurteilte eine Geldstrafe nicht bezahlen kann?
Wer eine Geldstrafe nicht sofort begleichen kann, hat die Möglichkeit zur Vereinbarung einer Ratenzahlung. Des Weiteren existieren in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Möglichkeiten, einen Teil der Geldstrafe durch gemeinnützige Arbeit abzuleisten. Wenn der verurteilte Straftäter jedoch weder die gegen ihn verhängte Geldstrafe bezahlt noch sich um eine Ersatzleistung oder um eine Ratenzahlung kümmert, muss er eine Ersatzfreiheitsstrafe im Gefängnis absitzen. In diesem Fall wäre eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe zur Bewährung für ihn günstiger gewesen; ein Umstand, der die Geldstrafe als Möglichkeit zur Vermeidung von Haftstrafen in wenigen Ausnahmefällen konterkariert.
Welche weiteren Geldbußen außer einer Geldstrafe gibt es?
Im Volksmund werden oft alle bei Verstößen gegen die geltende Ordnung zu zahlenden Gelder als Geldstrafen bezeichnet, so dass selbst privatrechtlich verhängte Sanktionen wie das erhöhte Beförderungsentgelt beim Schwarzfahren oder eine erhöhte Kurtaxe bei Nichtzahlung des fällig werdenden Betrages als Geldstrafen bezeichnet werden. Im rechtlichen Sinn sind sie das natürlich nicht, ebenso wenig ist die bei einer Ordnungswidrigkeit wie dem Falschparken zu zahlende Geldbuße eine Geldstrafe. Des Weiteren können Verfahren gegen eine Geldauflage eingestellt werden; auch diese Zahlungen sind keine Geldstrafe und beruhen nicht auf einer Verurteilung des Beschuldigten, so dass kein Eintrag in das Zentralregister erfolgt. Eine Wiedergutmachung ist ebenfalls keine Geldstrafe.