DannyWilde

Wer darf erben?

Die gesetzliche Regelung für das Erben und Vererben

Sowohl das Erben als auch das Vererben eines Vermögens unterliegt in Deutschland einer gesetzlichen Regelung, welche zum einen sicherstellt, dass die nächsten Verwandten einer verstorben Person trotz Enterbung und Nichterwähnung im Testament einen Pflichtanteil erhalten und zum zweiten sind auch die Verpflichtungen der Erben in den Erbgesetzen festlegt. Diese Regelungen in Bezug auf das Erbrecht finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch in speziell hierauf ausgelegten Paragrafen, die sich für den Laien eventuell als etwas undurchsichtig gestalten können. Aus diesem Grund folgen nun einige wichtige Informationen zum deutschen Erbrecht.

Wer erbt, wenn kein Testament erstellt wurde?

Sollte kein Testament oder Erbvertrag vorliegen, so wird das Vermögen unter den Pflichterben aufgeteilt - eine Nachfolgeplanung kann hier viel Ärger vorbeugen. Angenommen der Verstorbene hinterlässt keine engen Verwandten, wie sie bereits aufgeführt wurden, so geht das Erbe an die nächsten Verwandten, wie beispielsweise an Geschwister, Cousins oder Cousinen, die in solch einem Fall ein Anspruch auf das Pflichterbe erhalten. Hierbei wird die gesetzliche Erfolge auf diese, teilweise fernen Verwandten ausgeweitet, die normalerweise nicht erben würden, es sei denn, auch sie sind im Testament oder Erbvertrag aufgeführt.

Auch Schulden können vererbt werden

Hinterlässt eine Person nach ihrem Ableben eine hohe Verschuldung, so werden diese Schulden in der Regel, je nach Art, auf die Pflichterben oder auf die testamentarisch festgelegten Erben weitergegeben. In solch einem Fall ist es empfehlenswert, das Erbe auszuschlagen, was jedoch bei einem Wohnsitz in Deutschland innerhalb von 6 Wochen und bei einem Wohnsitz im Ausland innerhalb von 6 Monaten nach dem Tod des Erblassers formell erfolgen muss.


Die Freude über ein Erbe wird durch die Erbsteuer getrübt
In vielen Fällen kann die Freude an einem überraschenden Erbe erheblich getrübt werden, wenn plötzlich das Finanzamt vor der Tür des Erbens steht und eine Erbsteuer erhebt. Dies ist nach dem deutschen Erbrecht absolut zulässig und dem Erbe bleibt keinen andere Wahl, als die Steuer zu erbringen. Selbstverständlich wird diese Erbsteuer nicht erhoben, sofern das Erbe, wie oben beschrieben, ausgeschlagen wird. Doch erhält der Erbe in solch einem Fall auch keinen Erbanteil. Sollte sich ein Erbe auf eine sehr hohe Summe oder auf einen besonders wertvollen Besitz belaufen, so ist es generell empfehlenswert, einen Anwalt oder Finanzexperten um Rat zu bitten.