Die gesetzliche Unfallversicherung in Deutschland in der Übersicht
Die gesetzliche Unfallversicherung
Die Rechtsgrundlage der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland ist das SGB VII und der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind die gewerblichen Berufsgenossenschaften, sowie die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand. Seit dem Jahr 2007 gibt es einen gemeinsamen Spitzenverband die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV).
Wer ist unfallversichert?
Arbeitnehmer und Auszubildende sind kraft Gesetzes unfallversichert. Darüber hinaus sind weiter unfallversichert:
- Landwirte,
- Kinder in Kindertagesstätten oder bei geeigneten Tagespflegepersonen,
- Schüler,
- Studierende,
- Helfer bei Unglücksfällen,
- Zivil- und Katastrophenschutzhelfer,
- Blut- und Organspender, sowie
- bestimmte ehrenamtlich tätige Personen.
Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler können sich und ihren mitarbeitenden Ehepartner freiwillig versichern, sofern sie nicht schon kraft Gesetzes oder auf Satzungsbestimmungen pflichtversichert sind.
Was umfasst die gesetzliche Unfallversicherung?
Die gesetzliche Unfallversicherung schützt den Versicherten und seine Familie vor den Folgen von Versicherungsfällen die bei der Verrichtung der beruflichen Tätigkeit eintreten können. Darüber hinaus greift die gesetzliche Unfallversicherung bei Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren.
Die gesetzliche Unfallversicherung ist der einzige Sozialversicherungszweig bei dem die Beiträge allein durch die Arbeitgeber getragen werden. Die Beitragshöhe richtet sich nach den Arbeitsentgelten der Versicherten des Unternehmens und dem Grad der Unfallgefahr dieses Unternehmens.