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Auch ohne Pflicht sollte jeder Hundehalter einen Versicherungsvertrag abschließen

Die Haftpflichtversicherung für Hunde

Dass ein eigentlich friedlicher Hund aus Stress oder einem anderen Grund beißt, ist in der Hundehaftpflicht ein eher seltener Versicherungsfall. Wesentlich häufiger laufen Hunde auf Radfahrer zu, so dass diese sich erschrecken und bei einem Sturz verletzen oder zumindest ihr Fahrrad beschädigen. Selbst wenn in diesem Fall das objektive Verschulden beim überreagierenden Radfahrer zu sehen ist, schreibt der Gesetzgeber die Haftung des Hundehalters auch bei schuldlos verursachten Schäden vor. Weitere häufige Schadensereignisse durch Hunde entstehen, indem das Tier auf die Straße läuft und Auffahrunfälle verursacht. Vor einem Vertragsabschluss ist der örtliche Geltungsbereich einer Hundeversicherung zu beachten, idealerweise umfasst dieser Europa und zumindest befristet die ganze Welt. Durch den Hund verursachte Schäden an einer Mietwohnung sind in vielen Verträgen versichert. Grundsätzlich erfolgt der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung unter Angabe der Anzahl der im Haushalt lebenden Hunde, wobei die Prämie je Tier zu zahlen ist. Zusätzlich ist der Schutz vor den finanziellen Folgen der durch Welpen verursachten Schäden in der Versicherung des Muttertieres üblicherweise enthalten.


Ist die Hundehaftpflichtversicherung verpflichtend?
Der Abschluss einer Versicherung für die Hundehaftpflicht erfolgt je nach Bundesland und teilweise Hunderasse freiwillig. Die einzelnen Länder schreiben eine Hundehaftpflichtversicherung entweder für alle oder für als besonders riskant eingestufte Hunderassen vor. Da jeder Hundehalter für einen von seinem Tier verursachten Schaden in voller Höhe und unabhängig von der Schuldfrage haftet, ist der Abschluss einer entsprechenden Versicherung allen Hundebesitzern zu empfehlen. Durch die Wahl einer niedrigen Deckungssumme lässt sich der Beitrag für die Hundehaftpflicht zwar geringfügig verringern. Da den Einsparungen ein erhöhtes Risiko durch höhere Schäden gegenübersteht, ist der Abschluss einer Tierversicherung mit einer hohen Deckungssumme für Sachschäden und Personenschäden vorzuziehen. Sollte hinsichtlich der Haftungsfrage oder der Schadenshöhe eine gerichtliche Auseinandersetzung erforderlich werden, dient die Hundehaftpflichtversicherung zugleich als passive Rechtsschutzversicherung. Die Versicherung kann sich für das Eingehen auf eine nicht eindeutige Forderung entscheiden. Dem Versicherungskunden entsteht in diesem Fall kein Nachteil, da sich die Prämie der Hundehaftpflichtversicherung nach einem regulierten Versicherungsschaden nicht erhöht.

Wen schützt die Hundehaftpflichtversicherung?
Die Hundehaftpflichtversicherung schützt nicht nur den Besitzer des Tieres vor den Forderungen auf Schadenersatz, sondern auch die mit dem Hund umgehenden Familienangehörigen. Auch weitere mit dem Hüten des Tieres beauftragte Menschen werden durch die Versicherung geschützt, sofern sie ihre Tätigkeit nicht gewerbsmäßig ausüben. Dabei gilt das Ausführen des Hundes gegen ein kleines Taschengeld nicht als gewerbsmäßige Tätigkeit und wird somit ebenso wie der Hundespaziergang von Gästen des Versicherungsnehmers durch die Hundehaftpflichtversicherung geschützt. Eine zusätzliche Leistung einiger Versicherungsverträge besteht in der Begleichung von Schäden, welche der Hund eines nicht versicherten Besitzers dem Kunden zufügt.