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Finanzen & Versicherungen

Die Jagd auf die Autofahrer hat begonnen - Versicherungen blasen zum Sturm

Von Januar bis September ist es meist recht ruhig um die Auto-Versicherungen. Nur wer sein Fahrzeug wechselt oder einen Unfallschaden hat, kommt in Kontakt mit seiner Kfz-Versicherung.

Aber jedes Jahr ab Mitte September regt sich etwas. Zeitungsanzeigen, Radiospots, Fernsehwerbung und Internetbanner/-popups weisen darauf hin, dass eine ganz besondere Zeit naht. Ja, natürlich auch die Weihnachtszeit, aber auch der Sturm der Versicherungen und Vertragsvermittler auf die Autoversicherungskunden.

Direktversicherungen wie zum Beispiel die 'Europa-pur', die 'DirectLine' oder die 'DA-Direkt', aber auch konventionelle Versicherungen wie die 'Axa' unterbieten sich mit Highlights und Dumping-Angeboten. Einen Überblick über den Preisdschungel oder gar die Qualität des jeweiligen Versicherungstarifs erhält man auf diesem Weg jedoch nicht, denn jede Versicherungsgesellschaft wirft nur ihre Stärken in die Waagschale und verschweigt eventuelle Schwächen. Und jede ist natürlich irgendwie die Günstigste ...

Sehr viel informativer und hilfreicher sind dabei für den Kunden die angebotenen Versicherungsvergleiche. Man kann sich dabei zum Beispiel der verschiedenen Universal-Vergleichsportale wie zum Beispiel 'Check24', 'Toptarif', 'Tarifcheck24' oder der 'Scout24-Gruppe' bedienen, die besonders umfassende und gute Ergebnisse liefern, wie immer wieder von der Fachpresse bestätigt wird. Damit steht dem Sparen bei optimalen Leistungen nichts mehr im Wege.

"Ich lass mir nichts mehr verkaufen, sondern ich entscheide ganz bewußt. Und ich weiß dann auch, was ich gekauft habe."

Die Jagd auf die Autofahrer hat begonnen - Versicherungen blasen zum Sturm
Die Jagd auf die Autofahrer hat begonnen - Versicherungen blasen zum Sturm

Sonderkündigungsrecht oft auch nach dem 30.11.

Tipp: Übrigens kann eine zu teuere oder schlechte Autoversicherung oft nicht nur bis 30.11. eines jeden Jahres gekündigt werden. Das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Wer eine Beitragserhöhung für das folgende Jahr erhalten hat, kann ab dem Tag an dem ihm dieses Schreiben zugegangen ist, 4 Wochen ein Sonderkündigungsrecht nutzen. Auf dieses Sonderkündigungsrecht wird i.d. Regel auf der Beitragserhöhung sogar hingewiesen (einfach mal nachsehen). Ist auf das Sonderkündigungsrecht trotz Beitragserhöhung nicht hingewiesen, kann sogar über diese 4 Wochen hinaus gekündigt werden, da der Versicherungskunde nicht auf seine Rechte hingewiesen worden ist. Wer also den 30.11. übersehen hat, sollte unbedingt nochmal seine Beitragsrechnung prüfen, ob diese eine Beitragserhöhung für das Folgejahr ausweist.