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Was ist eine MPU und warum wird sie angeordnet

Die MPU

Bei einer Medizinisch Psychologischen Untersuchung soll die Fahreignung festgestellt werden. Die gesetzliche Bezeichnung lautet " Beurteilung der Fahreignung".
Der Begriff Fahreignung beinhaltet die körperliche Fahreignung ebenso wie die geistige Fahreignung. Die Reaktionszeit und persönliche Merkmale, wie Zuverlässigkeit sind ein weitere Bestandteil der Untersuchung.

Die MPU gibt es seit 1954. Sie soll eine Prognose über die Verkehrsbewältigung des Antragstellers liefern. Das Ziel der MPU ist eine Veränderung der Einstellung des Verkehrsteilnehmers. Neue Verkehrsauffälligkeiten sollen vermieden werden. Vor der erneuten Erteilung der Fahrerlaubnis prüft die zuständige Behörde aber dieses Gutachten.
Eine MPU wird aus unterschiedlichen Gründen in Auftrag gegeben. Meistens soll eine Sperrfristverkürzung erreicht werden. Vorhergegangen ist meistens eine Trunkenheitsfahrt oder Verstöße gegen das BTM Gesetz. Auch bei mehrfachen Verkehrsverstößen während der Probezeit kann eine MPU veranlasst werden.

Die Anordnung einer MPU ist nicht als Strafe zu verstehen. Es soll lediglich überprüft werden, ob jemand dem die Fahrerlaubnis entzogen wurde, seine Einstellung im Hinblick auf seinen Fehler geändert hat.
Es gib Anwälte, die sich auf Widersprüche gegen und Beschleunigung der MPU und Wiedererteilung der Fahrerlaubnis spezialisiert haben. Meistens ist es auch sinnvoll diesen hinzu zu ziehen. Der Anwalt kann auch beurteilen, inwieweit das Gutachten positiv oder negativ für die Belange des Betroffenen ausfällt. Die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ist nach rechtsanwaltlicher Beratung und speziellen vorbereitenden Trainingsmaßnahmen wesentlich einfacher und schneller.