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DSL Vertrag kündigen - Kündigungsfristen genau beachten

Wie und zu welchem Zeitpunkt kann ein DSL Vertrag gekündigt werden? Die Frage nach der Kündigungsfrist sollte einfach sein, in der Praxis gestaltet sich der Vertrag dann doch komplizierter, als gedacht. Wann genau muss das Kündigungsschreiben beim Empfänger ankommen? Gibt es auch die Möglichkeit, vorzeitig zu kündigen? Was Sie zum Thema DSL Vertrag wissen sollten.

DSL Vertrag kündigen - Kündigungsfristen genau beachten
DSL Vertrag kündigen - Kündigungsfristen genau beachten

DSL Vertrag rechtzeitig kündigen

Das Wichtigste bei der Kündigung ist, dass Sie Ihren DSL Vertrag rechtzeitig kündigen. Hier hilft zunächst ein Blick in den Vertrag. Die meisten Verträge laufen über 24 Monate, doch es gibt auch andere Vertragsmodelle wie am Beispiel der Telekom zu sehen ist. Trickreich ist die Vertragsgestaltung allerdings in der Regel immer. Denn wenn die Kündigungsfrist verpasst wurde, verlängern sich viele Verträge um weitere zwölf Monate. Deswegen ist es umso wichtiger, sich rechtzeitig mit dem Thema zu beschäftigen. Was viele Verbraucher nicht wissen: Verträge können auch viele Wochen vor der Kündigungsfrist schon gekündigt werden. So hat man das Thema aus dem Kopf und muss sich nicht weiter damit beschäftigen. Wichtig ist nur, dass das Kündigungsschreiben entweder das exakte Datum für den Zeitpunkt der Kündigung oder aber die Formulierung "zum nächst möglichen Zeitpunkt" enthält.
Verpasst man die Kündigungsfrist, sind die Anbieter in der Regel unnachgiebig. Das Schreiben muss vor Fristablauf beim Anbieter sein, schicken Sie Kündigungsschreiben grundsätzlich per Einschreiben. Es gilt nicht der Tag, an dem Sie die Kündigung abschicken oder gar der Poststempel, der Brief muss rechtzeitig vom Dienstleister in Empfang genommen werden.
 

DSL Vertrag vorzeitig kündigen

Es gibt einige Sonderfälle, in denen der DSL Vertrag auch vorzeitig gekündigt werden kann. Das so genannte Sonderkündigungsrecht kann von Kunden in Anspruch genommen werden, wenn ein „wichtiger Grund“ vorliegt. Wer beispielsweise umzieht und aus technischen Gründen von seinem Versorger in der neuen Wohnung nicht mit Internet versorgt werden kann, hat ein vorzeitiges Kündigungsrecht. Ist ein Internetanschluss über den Anbieter in der neuen Wohnung verfügbar, bleibt der Vertrag bestehen und der Kunde zieht mit seinem Anschluss lediglich um. Auch bei einem Todesfall können Angehörige den DSL Vertrag vorzeitig kündigen. Sogar bei einer Privatinsolvenz liegt das Sonderkündigungsrecht vor.
Erfüllt der Anbieter seine Vertragspflichten nicht, haben Kunden eigentlich ebenfalls die Möglichkeit, ihren Vertrag vor Ablauf zu kündigen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn die Internetleitung nicht die versprochene Leistung bietet oder ganz ausfällt. Tatsächlich kommt es aber besonders bei diesem Thema häufiger zu Rechtsstreitigkeiten. Im Zweifelsfall muss ein Anwalt hinzugezogen werden, um das Unternehmen unter Druck zu setzen.