Ehegattenunterhalt, wann muss er gezahlt werden?
Ehegattenunterhalt-Rechner - Berechnung und wie lange?
Es gibt verschiedene Konstellationen, in denen es notwendig sein wird Ehegattenunterhalt zu zahlen. Der typische Fall liegt dann vor, wenn es zu einer Scheidung kommen soll. Dann muss jedoch nicht erst dann der Ehegattenunterhalt gezahlt werden, wenn die Scheidung rechtskräftig geworden ist, sondern bereits frühzeitig. So muss bereits im Trennungsjahr Ehegattenunterhalt gezahlt werden. Dieser muss dann auch verbindlich geklärt werden, damit es ausgeschlossen ist, dass es später zu einem Streit bezüglich des Ehegattenunterhalt kommen wird. Auch nur dann, wenn man sich über den Ehegattenunterhalt geeinigt hat, wird die Möglichkeit bestehen, sich vor einem gesetzlichen Richter scheiden zu lassen. Die Scheidung hat nämlich nicht nur die Voraussetzung des Trennungsjahres, welche eingehalten werden muss. Hier muss es zu einer Trennung von Bett und Tisch kommen. Man spricht hier auch von einer räumlichen Trennung. Diese muss ein gesamtes Jahr eingehalten werden. Nur dann besteht die Möglichkeit, dass die Scheidung vollzogen wird. Aber auch andere Bedingungen müssen erfüllt sein. So muss es eine Regelung bezüglich des Ehegattenunterhalt geben, damit der Richter die Ehe für gescheitert erklären kann. Ansonsten muss über viele Jahre hinweg über den Ehegattenunterhalt gestritten werden. In dieser Zeit gilt man dann vor dem Gesetz noch als verheiratet und kann auch keine neue Ehe eingehen. Allein aus diesem Grunde sollte es im Interesse aller Beteiligten liegen, dass schnelle eine Reglung bezüglich des Ehegattenunterhalt gefunden werden kann, sondern die ehemaligen Eheleute von nun an getrennte Wege gehen können. Jedoch sollte man an dieser Stelle auch keine faulen Kompromisse machen, denn der Ehegattenunterhalt kann nicht ohne weiteres wieder verändert werden, denn er ist so gemeinsam verinbart worden.
Wie hoch ist der Ehegattenunterhalt?
Die Berechnung des Ehegattenunterhalt ist nicht ganz einfach. Es gibt keine pauschalen Zahlen, die immer dann gezahlt werden müssen, wenn es zu einer Trennung kommen wird. Vielmehr ist es so, dass beide Ehepaare bezüglich des Ehegattenunterhalt genau unter die Lupe genommen werden müssen, damit es gelingen kann, zu vereinbaren, wie hoch der Ehegattenunterhalt ausfallen wird. Dabei spielt es auch eine entscheidende Rolle, wie lange die Eheleute verheiratet waren und wie das gemeinsame Eheleben gestaltet war. Berücksichtigt werden muss ebenfalls, ob es gemeinsame Kinder gibt, denen ebenfalls Unterhalt gezahlt werden muss. Dabei muss man auch daran denken, bei welchem Elternteil die Kinder wohnen. Besonders wichtig sind jedoch die Einkommensverhältnisse. So muss sowohl das Einkommen des Mannes, als auch das Einkommen der Frau analyisiert werden. Hier spielt es auch eine Rolle, wer sich um den Haushalt und die Kinder gekümmert und sich aus diesem Grunde beruflich hat einschränken müssen. Zusammen mit all diesen Faktoren kann man dann eine Reglung finden, die vielleicht nicht alle zufrieden stellen wird, jedoch im Einklang mit dem heute geltenden Recht stehen wird. Dananch kann es dann auch zu der Scheidung kommen. Der Ehegattenunterhalt wird so lange gezaht, wie die Einkommensverhältnisse sich nicht verändern. Falls es zu solch einer Veränderng kommen wird, muss eine neue Berechnung stattfinden. Man kann sich aber auch hier einigen, sodass man sich in Zukunft aus dem Weg gehen kann und sich nicht noch einmal gemeinsam an einen Tisch setzen muss.
Der Ehegattenunterhalt - wer berechnet ihn?
Es bestehen verschiedene Möglichkeiten den Unterhalt zu berechnen. So kann man sich auf der einen Seite mit dem Partner einigen. Wenn man sich für diese Variante entscheidet, werden keine Anwälte oder Richter gebraucht. Falls es jedoch nicht zu einer Einigung kommt, kann man einen Mediator wählen. Wenn auch diese Variante nicht zu dem gewünschten Erfolg führen wird, muss man sich an einen Anwalt wenden, der im Anschluss daran versuchen wird, die eigenen Interesen vor Gericht zwangsweise durchzusetzen und verbindlich werden zu lassen, ohne Diskussion.