Sandra-A

Kurz- oder Verhinderungspflege

Eine Auszeit vom ( Pflege-) Alltag

Wer einen Angehörigen pflegt, braucht früher oder später eine Auszeit - sei es, weil die eigene Gesundheit nicht mehr mitspielt oder weil er einfach mal auftanken muss. Die Kurzzeit- und die Verhinderungspflege schaffen vorübergehend Freiräume.
„Ich möchte einmal für ein paar Tage verreisen. Nur etwas anderes sehen und mich etwas erholen.“
So geht es vielen Pflegenden hierzulande. Denn die Helfer aus der Familie bilden das Rückgrat unseres Pflegesystems. Das ist das Fazit einer Studie der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zum Thema Langzeitpflege. Einkaufen, An- und Ausziehen, Putzen, Kochen, Füttern, das alles und vieles mehr leisten bei über zwei Dritteln der Pflegebedürftigen die Angehörigen. Dieser Aufgabe sind nicht selten alle anderen Bereiche des Lebens untergeordnet. Dies wiederum kann krank und einsam machen.
Darum gibt es für pflegende Angehörige die Möglichkeit der Kurzzeitpflege. Zweimal im Jahr kann ein pflegender Angehöriger eine Auszeit von bis zu vier Wochen nehmen.
Wenn die weitere Pflege daheim noch nicht, oder vorübergehen nicht gewährleistet ist, greift die so genannte vorübergehende vollstationäre Kurzzeitpflege. Sie beinhaltet Situationen im Anschluss auf oder während eines Krankenhausaufenthaltes.
Im Gegensatz dazu stellt die Verhinderungspflege sicher, dass der Pflegebedürftige in seiner gewohnten Umgebung bleiben kann und dort angemessen versorgt wird. Sie entlastet die Pflegeperson bei Krankheit oder auch bei dem verdientem Urlaub des Pflegenden. Anspruch auf diese Unterstützung haben Pflegende erstmals nachdem sie ihren Angehörigen ein halbes Jahr betreut haben. Beide Möglichkeiten können auch kombiniert werden.
Wer pflegt brauch zusätzlich zu dieser Entlastung auch einen kompetenten Ansprechpartner, der über alle wichtigen Fristen, Formalitäten und Wege informiert. Seit 2009 ist eine unabhängige, neutrale Pflegeberatung gesetzlich festgelegt.