Erziehung & Kinder
Erziehungsgeld beantragen - Elternzeit und Elterngeld
- Was ist Erziehungsgeld eigentlich?
Erziehungsgeld wird für Kinder, die ab Januar 1986 geboren sind, gezahlt. Das Erziehungsgeld war eine Zahlung für den Elternteil, der das Kind erzieht und dadurch nicht arbeiten gehen kann. Allerdings war es möglich, einen Teilzeitjob auszuüben und trotzdem Erziehungsgeld zu erhalten. Das Erziehungsgelb gab es für die ersten zehn Lebensmonate und betrug ursprünglich 600 DM pro Monat. Nach und nach wurde die Bezugsdauer von Erziehungsgeld bis auf zwei Jahre verlängert. Das Erziehungsgeld wurde dann abgelöst von dem sogenannten Elterngeld für Kinder, die ab Januar 2007 geboren sind.
- Die Vorteile von Elterngeld und Erziehungsurlaub
Das Elterngeld soll Familien mit kleinen Kindern finanziell unterstützen und die Grundlage zur Versorgung bilden. Erziehungsgeld gibt es für maximal 12 bis 14 Monate. Der Bezugszeitraum ist also kürzer, als er es beim Erziehungsgeld war. Das Elterngeld richtet sich, im Gegensatz zum damaligen Erziehungsgeld, nach dem letzten Nettoeinkommen des Erziehenden. Der Erziehungsurlaub, wie die Elternzeit früher genannt wurde, kann von beiden Elternteilen in Anspruch genommen werden. Obwohl ein dreijähriger Anspruch auf Erziehungsurlaub besteht, wird das Elterngeld für maximal 14 Monate gezahlt. Das Eltern- bzw. Erziehungsgeld soll es ermöglichen, das ein Elternteil zeitweise aus dem Berufsleben aussteigen kann, aber ohne große Einbußen einen normalen Lebensstandard halten und nach einer befristeten Zeit wieder in den Beruf zurückkehren kann. In erster Linie richtet sich das Elterngeld an gut verdienende Frauen. Mütter mit ALG II Bezug oder Studentinnen sind in der Regel eher im Nachteil durch das Erziehungsgeld.
Was muss man beachten ?!
- Um Eltern- oder Erziehungsgeld zu beantragen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- der Wohnsitz muss in Deutschland sein
- das Kind muss im eigenen Haushalt leben
- das Kind muss von einem Selbst betreut werden
- man darf keine, bzw. keine volle Arbeit ausüben
- Elternurlaub und die Vorteile
Das Elter- und Erziehungsgeld kann vom Tage der Geburt bis zur Vollendung des 14. Lebensmonats gewährt werden. Der Zeitraum, für welchen das Erziehungsgeld beantragt wird, kann in dem entsprechenden Formular angegeben werden.
Die Elternzeit ist also nichts anderes, als ein gewisser unbezahlter Zeitraum, in dem ein Elternteil von der Arbeit freigestellt wird. Auf diese Freistellung haben generell alle Eltern einen Anspruch. Es besteht aber keine Verpflichtung, diese Elternzeit wirklich in Anspruch zu nehmen. Der Elternurlaub wurde durch die Elternzeit ersetzt, da das Wort urlaub sehr oft zu Missverständnissen geführt hat. Um die Elternzeit in Anspruch zu nehmen, muss der Antrag mindestens sieben Wochen vor Beginn beim Arbeitgeber eingereicht werden. Ein weiterer wichtiger Aspekt der Elternzeit liegt darin, dass während dem Erziehungsurlaub ein Kündigungsschutz besteht.
- Allgemeine Informationen zum Elterngeld
Zu Zeiten der Sozialhilfe war das Erziehungsgeld eine große finanzielle Unterstützung für Alleinerziehende von Kindern bis zum dritten Lebensjahr, da es nicht auf die Sozialhilfe angerechnet wurde. Wenn die Elternzeit vorbei ist, geht das Arbeitsverhältnissen mit den gleichen Bedingungen wie zu Beginn weiter.
Zahlreiche Informationen zu den Themen Erziehungsgeld, Kindergeld und Elternzeit findet man auf den Seiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugendliche unter:
http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/root.html
Das Familienhandbuch im Internet bietet ebenfalls viele Infos und nützliche Tipps zum Thema Erziehungsgeld an:
http://www.familienhandbuch.de/cmain/a_Hauptseite.html
Da manche Gestze leider oft sehr schwer zu verstehen sind und immer noch Fragen offenbleiben, bietet das Internet eine ganze reihe an Informationsseiten für Eltern an. Unter anderem eignen sich Eltern-Foren sehr gut, um solche Fragen zu klären und schnell Kontakt zu anderen Eltern zu knüpfen. Viele Fragen zum Thema beantworten die Mitglieder im Elterngeld-Forum unter: http://www.elterngeld.net/
Aber auch soziale Einrichtungen wie Familienhilfe, Lebensberatung und die Caritas stehen den Eltern und den werdenden Eltern mit Rat und Tat zur Seite.