Mit dem richtigen Plan sicher auf Kurs
Existenzgründung: Gründungswege und Unternehmensformen
Überblick
- Berechnen Sie gemeinsam mit Ihrem Steuerberater, welche Unternehmensform in welcher Ausgestaltung und bei welcher Ertragslage das steuerliche Optimum bietet.
- Entscheiden Sie sich von vornherein für ein zukunftsweisendes Modell – so sparen Sie Zeit, Formalitäten und Kosten.
- Unabhängig von der Unternehmensform – machen Sie sich Gedanken, wie Sie Ihr Unternehmen organisieren möchten.
- Für alle Gründungswege und Unternehmensformen gilt: Planen Sie sorgfältig und langfristig.
Die folgenden Wege stehen Ihnen offen
Neu gründen: Sie gründen ein neues Unternehmen. Das erfordert viel Wissen, Kraft und Ausdauer. Sie fangen bei null an mit Geschäftspartnern, Kunden, Betriebsausstattung, Marketing und Vertrieb, etc. Der Erfolg hängt von Ihrem Einsatz ab. Sie haben die Chance, das Unternehmen ganz nach Ihren Vorstellungen aufzubauen und zu führen.
Franchise – professionelle Partner: Als selbstständiger Unternehmer mit dem erfolgreichen Namen eines anderen an den Start gehen – das ist Franchise. Keine preiswerte Variante, doch Sie werden in der Regel unterstützt: mit den Erfahrungen anderer Franchise-Nehmer, betriebswirtschaftlichen Schulungen, gemeinsamen Werbeaktionen etc.
Als Franchise-Nehmer zahlen Sie für den guten Namen und das Konzept. In der Regel sind das einmalige Anfangskosten und regelmäßige, umsatzabhängige Zahlungen. Das wirtschaftliche Risiko tragen Sie als Franchise-Nehmer. Informieren Sie sich daher sorgfältig über Ihren Franchise-Geber, zum Beispiel unter: http://www.dfv-franchise.de.
Unternehmensnachfolger werden: Mit einem Unternehmen übernehmen Sie gleichzeitig den Kundenstamm und die Arbeitsverträge der Beschäftigten. Beachten Sie, dass Familienbetriebe häufig sehr vom vorherigen Unternehmer geprägt sind. Nehmen Sie die Firma, die Sie für eine Übernahme ins Auge gefasst haben, genau unter die Lupe.
Tipps und Hilfen finden Sie im Unternehmensnachfolge-Portal https://www.nexxt-change.org/.
Stille oder tätige Beteiligung: Sie kaufen sich in ein bestehendes Unternehmen ein. Entweder als stiller Teilhaber ohne Mitbestimmungsrechte und mit Gewinnbeteiligung. Oder Sie werden Geschäftsführer und bestimmen den Kurs des Unternehmens mit.
Welche Unternehmensform für Ihr Unternehmen die richtige ist, hängt von vielen Faktoren ab. Lassen Sie sich vor Ihrer Entscheidung intensiv beraten. Ihre Sparkasse unterstützt Sie gerne. Ziehen Sie auch einen Rechtsanwalt oder Unternehmensberater Ihres Vertrauens hinzu.
Einzelunternehmer: volle Kontrolle, volle Haftung. Wer alleine ein Geschäft eröffnet, gründet automatisch ein Einzelunternehmen. Es gibt nur einen Betriebsinhaber und somit keine Konflikte mit Partnern.
Diese Unternehmensform ist gut für den Einstieg geeignet, zum Beispiel für Handwerker und Kleingewerbetreibende: Es ist kein Mindestkapital erforderlich. Doch Achtung: Sie haften auch mit Ihrem Privatvermögen.
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): einfache Partnerschaft (BGB-Gesellschaft). Jede Geschäfts-Partnerschaft ist für eine GbR geeignet: Kleingewerbe, Freie Berufe, Sozietäten. Zur Gründung bedarf es keiner Formalitäten, wenngleich sich die Schriftform ausdrücklich empfiehlt.
Die GbR ermöglicht jedem Gesellschafter einen großen Freiraum. Mindestkapital ist nicht vorgeschrieben. Die Teilhaber haften neben dem Gesellschaftsvermögen grundsätzlich gesamtschuldnerisch mit ihrem Privatvermögen.
Offene Handels-Gesellschaft (OHG): hohes Ansehen, volle Haftung. Im Unterschied zu GbR können nur Kaufleute, nicht jedoch Kleingewerbetreibende, eine OHG für Handelsgeschäfte mit einem Partner gründen. Mindestkapital ist nicht erforderlich.
Diese Unternehmensform genießt hohes Ansehen, da die Gesellschafter, anders als bei der GmbH, neben dem Gesellschaftsvermögen auch mit ihrem Privatvermögen für Verbindlichkeiten haften.
Partnerschaftsgesellschaft (PartnG): Die Partnerschaftsgesellschaft steht Freiberuflern offen, die eigenverantwortlich mit Partnern kooperieren möchten. Einschränkungen können im jeweiligen Berufsrecht liegen.
Haftungsrechtlich entspricht die PartnG der OHG. Einziger Unterschied: Für Fehler bei der Ausübung des Berufes haftet jeweils nur der handelnde Partner.
Kommandit-Gesellschaft (KG): attraktives Startkapital. Die KG besteht aus mindestens einem Komplementär und einem oder mehreren Kommanditisten, die sich am Unternehmen finanziell beteiligen.Der Komplementär behält in der Regel das alleinige Entscheidungsrecht. Das ermöglicht Existenzgründern die Suche nach zusätzlichem Startkapital ohne Einschränkung der unternehmerischen Eigenverantwortlichkeit.
Die Kommanditisten haften nur bis zur Höhe ihrer Einlage, der Komplementär auch mit seinem Privatvermögen.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH): der Name ist Programm. Wenn Unternehmer die Haftung beschränken möchten, wählen sie die GmbH. Das Mindeststammkapital einer GmbH beträgt 25.000 Euro und setzt sich aus den Einlagen der Gesellschafter zusammen.
Es kann einen oder mehrere Gesellschafter geben, von denen einer oder mehrere als Geschäftsführer ausgewiesen sind. Die Gesellschafter haften nur bis zur Höhe ihrer Stammeinlage (mindestens 100 Euro).
Wichtig: Nur eine Einlage von über 50 Prozent stellt die Führung innerhalb einer mehrköpfigen Geschäftsführung sicher. Gründungsformalitäten und Geschäftsführung sind aufwändiger als bei den oben genannten Rechtsformen.
Ein-Personen-GmbH: eigener Angestellter. Ein Einzelunternehmer kann sein Unternehmen in eine GmbH umwandeln. Damit profitiert er von den Vorteilen beider Gesellschaftsformen: Er hat das Sagen und haftet nicht mit dem Privatvermögen.
GmbH & Co. KG: eine interessante Mischform. Unternehmer, die ihre Haftung beschränken und die Flexibilität einer Personengesellschaft genießen wollen, kombinieren die Vorteile der KG mit denen einer GmbH.
Eine GmbH tritt als persönlich haftende Komplementärin ein. Unter dem Strich bleibt damit die Haftung auf die Einlage beschränkt.
Kleine AG: die Alternative für Mittelständler. Diese junge Rechtsform kommt ohne Börsennotierung aus. Gegründet werden kann sie von einem Alleinaktionär und Vorstand in einer Person, der allerdings von 3 Aufsichtsräten kontrolliert wird. Die Haftung beschränkt sich auf das Gesellschaftsvermögen.
Vorteil: Existenzgründer können weitere Anleger durch die Ausgabe von Belegschaftsaktien oder durch die Aufnahme von Kunden als Gesellschafter beteiligen.