Energieausweis bei Verkauf oder Vermietung ist Pflicht für fast JEDERMANN
Experte: Energieausweis ist Pflicht
Wer sein "kleines" Häuschen verkaufen oder vermieten möchte, ist verpflichtet dem potentiellen Käufer oder Mieter (spätestens auf Nachfrage) einen Energieausweis vorzulegen.
Ist der Energieausweis erst einmal ordnungsgemäß erstellt, so ist er grundsätzlich 10 Jahre gültig.
In den letzten Jahren gab es ziemlich komplizierte "Übergangsregelungen" in den Vorschriften, die für viel Verwirrung gesorgt haben. Wer, welchen Energieausweis benötigt, regelt im Grundsatz die aktuelle Energieeinsparverordnung (EnEV).
Derzeit ist zu unterscheiden zwischen einem so genannten Verbrauchsausweis und einen Bedarfsausweis.
Im Verbrauchsausweis sind die realen Verbrauchsangaben eines Drei-Jahres-Zeitraums verankert. Das bedeutet, dass eine milde Witterung und/oder ein sehr sparsames Nutzerverhalten zu einer günstigen Bewertung des Gebäudes führen kann.
Im Bedarfsausweis gehen physikalische Kenndaten der Gebäudehülle und der Anlagentechnik (für Heizung und Warmwasser) in die Berechnung - und zwar unabhängig vom realen Nutzerverhalten und von der Witterung.
Der Bedarfsausweis hat so in der Regel eine höhere Aussagekraft, ist jedoch zugleich auch teurer.
Grundsätzlich kann jeder Eigentümer sich für sein Gebäude einen Bedarfsausweis ausstellen lassen. Inwieweit ein Verbrauchsausweis möglich ist, sollte im Zweifelsfall mit dem Aussteller der Ausweises geklärt werden. Hier gibt es verschiedene Randparameter zu berücksichtigen.
Energieausweise können ebenfalls online bestellt werden. Auch Online-Energieausweise - ohne Vor-Ort-Besichtigung durch den Aussteller - sind rechtskräftig und 10 Jahre gültig, wenn sie fachgerecht durch einen ausstellungsberechtigte Person erstellt wurden. Der Vorteil dieser Ausweise liegt natürlich in den geringeren Kosten.