Firmengründung Polen - was ist zu beachten
Firmengründung Polen
Firmengründung Polen - Tipps
Auch in Polen gibt es die Rechtsform der GmbH. Alternativ dazu wird von deutschen Unternehmern auch häufig eine Firma in Polen als Einzelfirma gegründet. Möchte man ein Unternehmen in Polen gründen, müssen einige Faktoren beachtet werden. Die Firmengründung Polen bietet ein paar Vorteile auch in steuerlicher Hinsicht. Abhängig von diesen Faktoren hängt die Gründung einer polnischen Firma auch noch ab von der Haftung, dem Image, der Branche sowie dem Kapital. Eine eingehende rechtliche Beratung ist vor einer Gründung unumgänglich Auf gar keinen Fall sollte man verpassen, sich eingehend rechtlich beraten zu lassen. Gerade eine GmbH hat in Polen zumeist steuerrechtliche Vorzüge in Vergleich zu einer Einzelfirma. In Bezug auf die Einkommenssteuer wird der Firmengewinn bis zu 85.000 PLN, das entspricht ca. 20.000 EURO, mit nur 18% besteuert. Erwirtschaftet ein Unternehmen mehr Gewinn, kann man auch von Beginn an eine Pauschalbesteuerung vom Gesamtgewinn vornehmen. In diesem Fall beträgt die Einkommenssteuer 19% Eine derartige Besteuerung ist günstiger als die in Deutschland vor allem dann, wenn hohe Gewinne erzielt werden. Auch die in Deutschland oft sehr hohe Gewerbesteuer fällt in Polen nicht an.
Wie man eine Einzelfirma in Polen gründet
Zwar kann eine Firma in Polen auch ohne Notar gegründet werden, doch sollte in jedem Fall ein Rechtsanwalt in Polen zu Rate gezogen werden. Am längsten wartet man in Polen auf die Ausstellung einer Steuernummer. Neben der Steuernummer muss auch die REGON, das ist die Nummer des Statistikamtes, beantragt werden. Beim Gewerbeamt oder auch beim Stadtamt, wo die Firma ihren Sitz hat, wird die Gründung beantragt. Will man diese Schritte nicht selbst erledigen z.B. mangels Sprachkenntnissen, kann die Gründung auch durch einen Rechtsanwalt Polen durchgeführt werden. In diesem Fall muss man nicht einmal selbst zugegen sein. Leicht zu betreuen ist eine Firma in Polen, doch in puncto Haftung finden sich auch ein paar Mankos. Genau wie in Deutschland haftet der Inhaber mit seinem gesamten Vermögen. Diese Haftung beschränkt sich nicht nur auf Polen, sondern gilt auch dann später für Deutschland im Falle einer Zwangsvollstreckung. Es darf keinesfalls übersehen werden, dass das polnische Recht sehr umfassend ist und sich vom deutschen Recht ganz klar unterscheidet.
Es gibt Rechtsanwälte in Polen, die sich auf Firmengründungen zum Beispiel spezialisiert haben. Nicht erstattbar sind in Polen Anwaltskosten im außergerichtlichen Bereich. Dies nicht einmal dann, wenn sich der Gegner vor der Beauftragung eines polnischen Anwalts in Verzug befunden hat. Der deutsche Mandant muss bei einem Inkasso in Polen die Anwaltskosten auf jeden Fall selber begleichen. Zu erwähnen ist außerdem, dass polnische Anwälte in außergerichtlichen Bereichen in der Regel ein Pauschalhonorar vereinbaren. Dies gilt meistens auch für den gerichtlichen Bereich.