Finanzen & Versicherungen
Für alle Fälle auf Nummer sicher – Privathaftpflicht und Hausrat
Bereits ein kleiner unbedachter Moment reicht aus, um einen großen Schaden anzurichten.
Beispiel: Zu Besuch bei Freunden stößt ein Gast versehentlich eine teure Vase vom Regal, die auf dem Boden in tausend Stücke zerspringt. Wer keine Privathaftversicherung abgeschlossen hat, muss zwecks Ersatzes tief in die eigene Tasche greifen.
Anderer Fall: Tritt aus einer defekten Leitung Wasser aus und die Bewohner sind tagelang nicht zu Hause, sind Teppiche und Wände innerhalb kurzer Zeit rettungslos durchweicht. Zum Glück deckt eine gute Hausratversicherung die Neuanschaffung und Renovierung ab.
Privathaftpflichtversicherung – Deckung selbst verursachter Schäden
Gemäß BGB, § 828 ist zum Schadensersatz verpflichtet, wer „fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum, oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt“. Nach diesem zivilrechtlichen Grundsatz ist die Haftpflicht definiert.
Unter Umständen kann es passieren, dass die Verpflichtung, für einen Schaden zu haften, sogar ein Leben lang besteht. Selbst bei einem überdurchschnittlich guten Gehalt würden die kontinuierlichen Zahlungen den finanziellen Ruin bedeuten. Wer gegen solche Fälle gewappnet sein möchte, sollte eine Privathaftpflichtversicherung abschließen. Diese kommt für Schäden auf, die der Versicherungsnehmer und alle mitversicherten Personen anderen Personen zufügen. Beim Abschluss ist darauf zu achten, dass der Versicherer bis zur maximal vereinbarten Versicherungssumme leistet.
So schließt eine Privathaftpflichtversicherung auch sogenannte Mietsachschäden ein. Hierunter sind Beschädigungen der Wohnung oder anderer privat gemieteter Räumlichkeiten zu verstehen, wie zum Beispiel tiefe Kratzer im Parkett, allerdings keine Schäden, die auf alltägliche Abnutzung zurückzuführen sind. Da Glasschäden und von Haustieren verursachte Schäden ebenfalls meistens vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind, empfiehlt sich der Abschluss entsprechender separater Versicherungen.
Damit der Schaden schnellstmöglich ersetzt werden kann, sollte die Versicherungsgesellschaft umgehend informiert werden. Nach erfolgter Meldung ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, dem Versicherer sämtliche den Schadensfall betreffende Informationen mitzuteilen und für eine Begrenzung des Schadens zu sorgen. Beweisfotos tragen zur weiteren Klärung bei. Im Fall von Mietsachschäden ist auch der Vermieter zu informieren.
Hausratversicherung – Deckung bei Beschädigung, Zerstörung und Verlust
Die Hausratversicherung dient der finanziellen Deckung von Schäden, die bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Hausrats entstehen. Zum Hausrat zählen das Mobiliar, Wertgegenstände und Kleidung sowie Gegenstände in Kellerräumen, Garagen und auf dem Grundstück. Versicherte Risiken sind unter anderem Einbruch-Diebstahl, Vandalismus, Raub, Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Versicherung von Elementarschäden, die infolge von Überschwemmungen, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen oder Vulkanausbrüchen entstehen.
Maßgeblich für die Ermittlung der Versicherungssumme ist die Wohnfläche, die beim Antrag erfragt wird. Für besonders kostbare Wertgegenstände wie Schmuck oder Edelmetalle gelten aber besondere Summengrenzen.
Bezüglich im Freien stehender Fahrräder sollte beachtet werden, dass sie über einen gesonderten Zusatzbaustein versichert werden müssen, damit bei einfachem Diebstahl voller Versicherungsschutz besteht. Voraussetzung ist, dass das abgestellte Fahrrad mit einem Schloss gesichert ist.
Im Zuge einer schnellen Regulierung müssen bei der Schadensmeldung wichtige Schritte beachtet werden. Dazu gehört bei Einbruch und Raub die umgehende Anzeige bei der nächsten Polizeidienststelle. Im Brandfall ist sofort die Feuerwehr zu rufen. In beiden Situationen darf in der Wohnung bzw. im Haus nichts verändert werden. Für die Ermittlung des Schadens ist es zudem wichtig, Kaufbelege sowie Fotos von Wertgegenständen bereitzuhalten. Eine Liste sämtlicher gestohlener Gegenstände erhält sowohl die Polizei als auch die Versicherungsgesellschaft. Bei einem Fahrraddiebstahl benötigt die Polizei folgende Daten: Hersteller, Modell und Rahmennummer. Die Schadensmeldung an die Versicherung sollte in jedem Fall auch zügig nach der Verständigung von Polizei bzw. Feuerwehr erfolgen.
Privathaftpflichtversicherung und Hausratversicherung bewahren vor dem Ruin
Leider sparen die Menschen immer noch an der falschen Stelle. Doch kommt die Erkenntnis oft erst, wenn es bereits zu spät ist. Einem ohnehin schwer zu verarbeitenden Wohnungsbrand folgt das finanzielle Desaster, wenn die Bewohner keine Hausratversicherung abgeschlossen haben. Noch gravierender sind die Folgen, wenn man selbst versehentlich einen Brand verursacht hat. In solchen Fällen hilft nur die Privathaftpflichtversicherung. Hausrat und Haftpflicht: zwei Risiken, die sich durch geringe Monatsbeiträge günstig versichern lassen.