Die richtige Absicherung für Selbständige
Für wen eine Berufshaftpflichtversicherung sinnvoll ist
Wie der Name schon vermuten lässt ist die Berufshaftpflichtversicherung für bestimmte Berufsgruppen gedacht. Sie deckt, im Gegensatz zur Betriebshaftpflichtversicherung, nicht die Schäden an dritten Personen oder Sachgegenständen ab. Vielmehr tritt die Berufshaftpflicht bei Vermögensschaden, also beispielsweise bei einem Erwerbsausfall ein. Demzufolge handelt es sich bei den Berufsgruppen um Personen, die im Dienstleistungsbereich tätig sind. Das können Beratungen, Prüfungen, Begutachtungen oder Beurkundungen sein. Einige Berufsgruppen sind beispielsweise Rechtsanwälte, Buchhalter, Gutachter, Richter oder Notare. Die Berufe lassen sich aber immer weiter aufzählen. Letztlich wird jeder Selbständige selber wissen, ob er zu der „gefährdeten“ Gruppe gehört oder nicht. Ansonsten kann auch das Gespräch mit einem Versicherungsfachmann Aufschluss geben. Er kann die Unterschiede der einzelnen Versicherungen und des Einsatzgebiets bestens erklären. Einen solchen Versicherungsfachmann kann man auf der Webseite finanzberatung-versicherungsvergleiche.de zur Berufshaftpflichtversicherung anfordern.
Wer sich versichern sollte
Einige Beispiele sind leicht nachzuvollziehen. Schließlich tritt ein Vermögensschaden immer dann ein, wenn Schäden am Vermögen des Dritten entstehen. Dabei sind die finanziellen und wirtschaftlichen Folgen oft unvorstellbar hoch. So kann ein Mandant, der von seinem Anwalt falsch beraten wurde, den Vermögensschaden in Rechnung stellen. Auch ein kleiner Fehler bei den Zeichnungsarbeiten eines Architekten kann unvorstellbare Schäden verursachen, wenn die Statik nicht richtig berechnet wurde. Oder ein Arzt, dessen Patient wegen eines Behandlungsfehler dauerhaft Schmerzen hat.
Die Beispiele lassen sich beliebig weiter aufzählen, sind aber letztlich müßig. So unterschiedlich wie unser täglicher Arbeitstag verläuft, sind auch die möglichen Schäden. Dritte, die ihre Schäden durch die Berufshaftpflichtversicherung geltend machen, haben in der Regel einen Vermögensschaden, den sie geltend machen. Dazu zählen der Verdienstausfall, aber auch der Nutzungs- oder Gewinnausfall. In allen Fällen ist die Höhe individuell, kann aber enorme Größen einnehmen. Ohne die Versicherung kann die Begleichung den finanziellen Ruin für den Schadenverursacher bedeuten.
Der Versicherungsschutz
Grundsätzlich können Unternehmer sich und ihre Mitarbeiter versichern. In der Regel gilt der Versicherungsschutz innerhalb der Bundesrepublik Deutschlands. Versicherungsnehmer, die auch im Ausland ihre Dienstleistungen anbieten, sollten auf einen erweiterten Versicherungsschutz achten. Sonst müssen sie im Ernstfall mit bösen Überraschungen rechnen. Die Versicherung tritt dann nicht automatisch für den Schaden ein. Versicherungsnehmer sollten sich im Klaren sein, dass die Bezeichnung „Berufshaftpflichtversicherung“ nicht in allen Gebieten der Welt identisch ist. Schon in der Schweiz wird dieser Versicherungsschutz anders definiert.
Wegen der erhöhten Gefahr, ist eine Berufshaftpflichtversicherung für manche Berufsgruppen sogar zwingend vorgegeben. Der Gesetzgeber sieht diese Berufe als besonders gefährdet an. Um die finanzielle Absicherung sowohl der versicherten Berufsgruppen als auch Dritter zu gewährleisten, hat der Gesetzgeber diesen Versicherungsschutz als Pflicht vorgegeben. So ist die Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte und Rechtsanwälte verpflichtend, wobei diese auch in Form einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung erfolgen kann. Zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherung kann man sich auf der Webseite www.finanzberatung-versicherungsvergleich.de zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherung genauer informieren.