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Unterschiedliche Voraussetzungen für den Preisvergleich bei Gas und Strom

Gaspreisvergleich und Strompreisvergleich - die wesentlichen Unterschiede

Der Preisvergleich für Gas unterscheidet sich von einem Vergleich der Strompreise in einigen Punkten. Dass dabei die Kosten für Heizkosten durch Erdgas und nicht die Aufwendungen der Stromrechnung verglichen werden, versteht sich sicher von selbst. Auch außerhalb des abweichenden Vergleichsgegenstandes sind deutliche Unterschiede zwischen einem Strompreisvergleich und einem Gaspreisvergleich feststellbar.

Beim Gas haben weniger Kunden ein Wahlrecht ihres Versorgers
Wer einen eigenen Energieliefervertrag besitzt, darf den Anbieter auswählen und selbstverständlich im Rahmen der vertraglichen Bindungsfristen den Lieferanten wechseln. Für die Stromversorgung schließt mit wenigen Ausnahmen jeder Haushalt einen eigenen Liefervertrag ab, zumal jede Wohnung über einen eigenen Stromzähler verfügt. Ausnahmen sind durchaus möglich und einige wenige Vermieter vermieten eine Wohnung oder ein Haus einschließlich des Stromverbrauches. In Wohnheimen und einzeln vermieteten Wohngemeinschaftszimmern ist diese Variante des Stromliefervertrages sogar alternativlos. Für die Gaslieferung existiert hingegen mit seltenen Ausnahmen ein einziger Zähler für das gesamte Wohnhaus. Konsequenterweise ist der Vermieter oder bei Eigentumswohnungen die Wohnungsverwaltung beziehungsweise die Eigentümergemeinschaft Kunde des Gasversorgers, so dass der einzelne Mieter oder Eigentümer keinen eigenen Gasliefervertrag abschließen und konsequenterweise nicht den Gasversorger wechseln kann. In einigen Regionen wie im Großraum Bingen sind einzelne Gaszähler je Wohnung verbreitet, dann gilt naturgemäß das Recht zur Wahl des Gaslieferanten für jeden einzelnen Haushalt.

Weniger eindeutige Verbrauchswerte bei der Gasversorgung
Der wahrscheinliche Stromverbrauch lässt sich anhand der Anzahl der Haushaltsmitglieder einigermaßen berechnen. Abweichungen beruhen auf der Ausstattung des einzelnen Haushaltes mit elektrischen Geräten und auf dem Umfang der Anwesenheit zu Hause. Bei der Gasversorgung lassen sich die Verbrauchswerte deutlich schlechter vorhersagen, da sie stark von der Strenge des jeweiligen Winters abhängen. Konsequenterweise kennen bei der Gasversorgung auch viele Tarife außerhalb der Grundversorgung das Prinzip der Bestabrechnung, auch wenn diese nicht so bezeichnet wird. Das Prinzip besteht darin, dass der Lieferant innerhalb eines Tarifes mindestens zwei Kombinationen aus Grundpreis und Verbrauchspreis und im konkreten Fall immer die für den Verbraucher preiswerteste Berechnungsmethode nutzt. Der nicht exakt vorhersehbare Heizgasverbrauch führt dazu, dass Verbraucher einen Preisvergleich sinnvollerweise mit zwei Verbrauchswerten durchführen. Dabei nutzen sie einmal den Gasverbrauch eines strengen und einmal die Heizleistung eines milden Winters. Der ideale Gaslieferant ist der, welchjener für beide Varianten ein günstiges Angebot unterbreitet.

Die Preisgarantie
Während eine Preisgarantie beim Strompreisvergleich immer nützlich ist, da eine Senkung der Strombezugspreise als unwahrscheinlich angesehen werden muss, führt ihr Abschluss bei Gaslieferverträgen nicht zwingend zu Vorteilen für den Kunden. Dieser Effekt beruht darauf, dass eine kurzfristige Senkung der Gasbezugspreise durchaus vorstellbar ist, auch wenn die historische Ölpreisbindung heute nur noch selten zum Tragen kommt. Dass der Gasversorger keinen Schutz gegen eine Preiserhöhung bei gleichzeitiger Weitergabe von Preissenkungen anbietet, ärgert Verbraucher manchmal. Dieses Verhalten ist jedoch nachvollziehbar, da der Gaslieferant bei Abschlüssen von Festpreisverträgen selbst ebenfalls langfristige Gaslieferverträge mit seinen Vorlieferanten eingehen muss. An langfristig steigenden Gasbezugspreisen ändert auch eine kurzfristige Preissenkung nichts. Umso ärgerlicher, wenn ein Kunde von dieser wegen einer vereinbarten Preisgarantie nicht profitiert.