Gebäudeversicherung: Beitragserhöhungen in 2013
Gebäudeversicherung: Beitragserhöhungen in 2013
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Finanzen & Versicherungen

Gebäudeversicherung: Beitragserhöhungen in 2013

Versicherte einer Gebäudeversicherung müssen mit höheren Beiträgen im neuen Jahr rechnen. Den Versicherern machen Stürme, Unwetter und die harten Winter zu schaffen. Anhaltender Frost führt regelmäßig zu platztenden Wasserrohren und Windhosen decken immer häufiger ganze Dächer ab. Die hohe Schäden haben bei vielen Versicherungen für roten Zahlen gesorgt. Da es durch den Klimawandel in den nächsten Jahren öfters zu Extremwetterlagen kommen wird, nehmen die Anbieter nun Beitragsanpassungen vor.

Was schützt die Gebäudeversicherung?

Mit dem Abschluss einer Gebäudeversicherung schützt sich der Eigentümer eines Hauses oder Gebäudes vor den Risiken, die sich durch Schäden bei Feuer, Hagel, Sturm oder Einfluss auf die Wasserleitungen ergeben können. In vielen Regionen empfiehlt es sich zudem, das Eigenheim gegen Erdrutsch-, Erdbeben- oder auch Lawinenschäden zu versichern. Durch einen Wiederaufbau oder eine Sanierung des Objekts entsteht ein hohes Kostenrisiko. In manchen Fällen lohnt sich nur noch ein kompletter Neuaufbau des Gebäudes. Die Gebäudeversichrung schützt davor und zahlt in diesem Fall die Kosten, die benötigt werden um das Gebäude wieder komplett zu errichten. Die Versicherungssumme sollte daher regelmäßig überprüft werden, damit der Eigentümer im Schadensfall kein hohes Kostenrestrisiko tragen muss.

Wie kann der Verbraucher auf die Beitragsanpassungen reagieren?

Durch die Beitragsanpassungen erhält der Versicherte ein Sonderkündigungsrecht. Die Versicherer sind dazu verpflichtet ihre Kunden darauf aufmerksam zu machen - erfolgt dies jedoch nicht, so ist eine Beitragserhöhung unwirksam. Andernfalls kann die Gebäudeversicherung innerhalb von vier Wochen gekündigt werden. Es empfiehlt sich, verschiedene Anbieter online zu vergleichen um so herauszufinden, ob ein günstigeres Angebot eines anderen Versicherers verfügbar ist. In diesem Fall sollte von dem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht werden.