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Rechtsgrundlagen und Verordnungen zum Gartenhaus

Geräte- und Gartenhaus

Gartenhäuser, Geräteschuppen, Carports und Pavillons finden sich nicht einzig auf zum Eigenheim gehörenden Grundstücken. Typische Standorte können auch Kleingärtenparzellen oder Weingüter sein, wo Garten- und Gerätehäuser nicht nur praktische Funktionen erfüllen, sondern oft auch zum Aufenthalt einladen sollen.

Je nach Nutzung allerdings müssen diese Aufbauten bestimmte Vorschriften erfüllen. Auf einem zum Eigenheim gehörigen Grundstück fährt man in den meisten Fällen sogar mit der Einholung einer Baugenehmigung besser, da das vorige Abklären der geltenden Bedingungen der jeweiligen Gemeinde verhindert, dass nach Fertigstellung des Aufbaus Schwierigkeiten mit den Aufsichtsbehörden entstehen. Die Einholung einer Baugenehmigung ist, je nach Kommune und aufzustellendem Schuppen ein verpflichtender Vorgang. Vor Planung des eigenen Gerätehauses im Gemüsegarten sollte also unbedingt die damit betraute Stelle der Gemeinde konsultiert werden.

Die meisten Bundesländer begrenzen die Größe des umbauten Raumes, wenn es darum geht, Aufbauten genehmigungsfrei zu lassen. In Bayern etwa ist es genehmigungsfrei erlaubt, dass ein Gerätehaus bis zu 75m³ einschließt. In NRW sind es gerade mal 40 Kubikmeter, die ohne Antrag hochgezogen werden dürfen. Auch wichtig ist der Nutzungszweck, dem ein Gartenhaus zugeordnet wird. Da heißt es dann, dass etwa weder eine „Feuerstelle“, noch ein Aufenthaltsraum oder dem ähnliche Anlagen im Gartenhaus wiederzufinden sein dürfen. Berlin etwa lässt zwar das freie Bebauen größerer Flächen zu, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass man eine solche Unterkunft nicht als dauerhaftes Wohndomizil nutzen kann, sondern sie bei einer ganz konkreten Verwendung außerhalb des Wohnens zum Einsatz kommt. Auf der Unterseite http://www.topgarden.de/Gartenhaeuser/Geraetehaeuser/ eines Internethändlers etwa, lässt sich dabei das Beispiel des Gerätehauses als Beispiel heranziehen. Der Nutzen solcher Schuppen besteht, wie schon aus dem Begriff hervorgeht, vorwiegend in der Unterbringung von Gartengeräten oder anderen technischen Mitteln.

Maßgebend sind allerdings nicht nur die schon angedeuteten Vorschriften der jeweiligen Länder. Auch Kommunalverordnungen und Bundesgesetze sind ggf. zu beachten. Auf Bundesebene finden sich Regelungen die ganz grundlegend feststellen, dass die Grundfläche des Gartenhauses 24m² nicht überschreiten darf. Dabei ist unerheblich ob diese 24m² in einem Raum untergebracht sind oder ob ein Teil der Fläche nur durch einen überdachten Außenbereich eingenommen wird.

Wichtig ist auch, die vorgegebenen Abstände zur Grundstücksgrenze einzuhalten. Die Regelungen hierzu sehen vor, dass die Gartenlaube mindestens 3 Meter von der Grundstücksgrenze entfernt liegt. Auch die Baugrenze des Grundstücks, auf dem das Gerätehaus aufgestellt wird, kann eine Rolle spielen. Einige Gemeinden lassen es nicht zu, dass das Gartenhaus auf Freiflächen errichtet wird. Und selbst Bebauungspläne werden wichtig, wenn es darum geht, dass die Laube sich möglichst in das Stadtbild bzw. die Umgebung einfügen soll.

Der Kauf des Gerätehauses

Nicht nur im Baumarkt allerdings lassen sich die Garten- und Gerätehäuser in Komplettausstattung erwerben. Mittlerweile hat sich auch in diesem Marktsegment ein nicht unwesentlicher Teil des Handels auf das Internet verlagert. Dabei werden jedoch nicht nur Kosten für den Verbraucher gesenkt. Regionale Baumärkte kennen sich für gewöhnlich auch mit den im jeweiligen Land gültigen Bauverordnungen aus und können eine entsprechend treffsichere Beratung anbieten. Bei der Bestellung des Gartenhauses aus dem Netz jedoch ist es jedem selbst überlassen, die benötigten Informationen zum Anbau zusammenzutragen. Unter http://www.topgarden.de lässt sich einer der größeren Anbieter konsultieren. Hier stellt man auch schnell fest, dass dieser Markt sich in den seltensten Fällen ausschließlich auf kleinformatige Lauben beschränkt. Es lassen sich ganze Ferienhäuser bestellen und durch den ebenfalls zur Verfügung gestellten Aufbauservice auf dem ausgewählten Grundstück platzieren.

Baumärkte sind dazu übergegangen. Gartenhäuschen als Fertigbaukasten anzubieten. Für die meisten Heimwerker dürfte ein solches Modell nicht nur die einfachste und schnellste, sondern auch die günstigste Variante sein. Das liegt nicht etwa daran, dass die Fertigmodelle so günstig sind, dass sie im Gesamten weniger Kosten als das zum Bau erwerbliche Holz und Werkzeug. Das Problem dürfte hier eher der Verschnitt bzw. die Vernichtung des Arbeitsmaterials sein. Ungeübte Heimwerker machen gegenüber professionell ausgebildeten Tischlern schlicht und ergreifend mehr Fehler und verbrauchen für dasselbe Projekt mehr Arbeitsmaterial.

Ein anderer Vorteil beim Erwerb von Komplettsystemen ist die Tatsache, dass die Aufbauten schon einer Prüfung unterzogen wurden. Das Produkt ist auf die angegebene Grundfläche zugearbeitet und auch andere Eigenschaften lassen sich natürlich schon vor dem Aufbau abschätzen.
Oft wird empfohlen, vor dem Kauf eines solchen Gartenhauses eine Broschüre über das zur Wahl stehende Gartenhaus der entsprechenden Behörde vorzulegen um von vornherein abzuklären, ob unter den jeweiligen Bedingungen ein Bau stattfinden kann und welchen Genehmigungsverfahren es dabei bedarf. So lässt sich zwar keine abschließende Beurteilung vornehmen, doch dürften sich so entscheidende Hinweise erwerben lassen.