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Geschäftsbriefe nach DIN5008
Die aktuellen Schreib- und Gestaltungsregeln für Geschäftsbriefe werden durch die DIN 5008 festgelegt. Dabei gibt die Norm lediglich Empfehlungen zur typografisch korrekten Gestaltung von Geschäftsbriefen und -formularen sowie von E-Mails. Aufbau, Gliederung, Satz- und Schriftzeichen von Geschäftsbriefen sollten jedoch nach allgemein üblichen Regeln erfolgen. Dadurch gewinnen sie an Lesefreundlichkeit und Übersichtlichkeit. Geschäftsbriefe sind die Visitenkarte eines Unternehmens.
DIN5008: Neurungen 2011
Ein sehr umfangreiches Änderungswerk der DIN 5008 ist im April 2011 in Kraft getreten. Die DIN 5008 in ihrer jetzigen Form unterscheidet sich in vielen Punkten von Korrespondenzregeln, die bis dahin galten. Daher ist es gut und wichtig, wenn Sie die hauptsächlichen Neuerungen einmal genauer unter die Lupe nehmen.
Adresszeile
Die wichtigste Neuerung der DIN 5008 betrifft die Adresszeile. Damit wird bereits beim Öffnen eines Geschäftsbriefes deutlich, ob der Absender mit der neuen DIN vertraut ist oder nicht. Die Anschrift beginnt jetzt generell mit drei Leerzeichen, die für evtl. Post- und Zustellvermerke reserviert sind. Damit hat die Adresszeile insgesamt neun Zeilen plus eine Zeile für die Rücksendeangabe.
Absender
Der Absender steht heute oft als Informationsblock rechts neben der Anschrift. Die Unterstreichung der Betreffzeile sowie das Wort Betreff selbst entfallen. Unter die Grußformel folgt mit einer Zeile Abstand die Bezeichnung des Unternehmens. Auch für Hervorhebungen wie Einrücken, Unterstreichen, Zentrieren, Abkürzungen u. a. gelten für Geschäftsbriefe heute neue Regeln. Z. B. sollte statt Unterstreichen die Fett- und Kursivschrift bevorzugt werden. Abkürzungen werden generell mit einem Leerzeichen dazwischen versehen.
Sonstige Neuerungen
Die neue DIN 5008 nennt ebenfalls Regeln für die Gestaltung von korrekter Anrede und Berufsbezeichnungen, Zeilenabständen, Datumsangabe, Leistungsdatum, Nummerierung von Fortsetzungsseiten bis hin zur Grußformel. Dabei gibt es inzwischen z. B. bei der Datumsangabe mehrere Möglichkeiten der Schreibweise. Generell gilt hier jedoch, dass die Kalenderdaten vierstellig sein sollten. Angaben zu Rechtsform, Gerichtsstand und Bankverbindung des Unternehmens finden ihren Platz am unteren Rand des Geschäftsbriefes.
Fazit
Verwenden Sie die DIN 5008 stets in Verbindung mit dem Corporate Design. Das einheitliche Erscheinungsbild der gesamten Korrespondenz sollte für ein Unternehmen selbstverständlich sein. Mit der Erstellung von entsprechenden Briefvorlagen und der Verknüpfung mit den Richtlinien der DIN 5008 lässt sich dem am besten Rechnung tragen.
Eines jedoch kann die DIN 5008 für Geschäftsbriefe nicht. Zeitgemäße gute Formulierungen bleiben immer Teil Ihrer Kreativität und Schreibfreude.