Ist die englische Limited aufgrund der Gründungskosten vorzugswürdig?
Gründungskosten der GmbH im Vergleich zur Limited
Die englische Limited genießt den Ruf, recht günstig bei der Gründung zu sein. Stimmt das wirklich, wie viel teurer - wenn überhaupt - ist die GmbH oder die neue UG?
Weiter spielen natürlich nicht nur die reinen Gründungskosten sondern auch die Gründungsfolgekosten eine wichtige Rolle. Zumal man gemeinhin in dieser wichtigen aber auch heiklen Phase ganz andere Aufgaben und Probleme zu lösen hat.
Was praktisch alle vergessen, sind etwa die Abmeldekosten. Klingt komisch, aber die sind nicht zu unterschätzen und müssen betriebswirtschaftlich berücksichtigt werden.
Gründungskosten einer englischen Limited
Die englische Ltd. mit deutscher Zweigniederlassung
Die Limited ist relativ schnell gegründet, ein Zusatz in Gründung entfällt dann. In eiligen Fällen erfolgt die Gründung innerhalb 24 Stunden. Und damit geht auch die Haftungsbeschränkung einher, was insbesondere bei der GmbH mit einer rechtlich kniffligen Zwischensituation (die so genannte Vor-GmbH) manchmal nicht unprobelamtisch ist. Die persönliche Haftung des handelnden Geschäftsführers ist damit sehr schnell realisierbar.
Die Gründungskosten beinhalten vor allem Vermittlungsgebühren und Formularsachen. Je nach Anbieter liegen die Gründungskosten einer einfachen Limited bei nur 250 bis 300 EUR. Mehr zu den Gründungskosten einer Limited bei UG-Ltd.de
Gründungskosten der GmbH
GmbH und Unternehmergesellschaft
Die GmbH hat in aller Regel deutlich höhere Gründungskosten. Allein die Mindesteinlage bei Gründung muss 25.000 Euro betragen. Daher hat die Bundesregierung auch eine Gmbh-Reform durchgeführt und dabei die der Limited vergleichbare Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) - kurz UG (haftungsbeschränkt) eingeführt.
Diese kann man theoretisch noch günstiger gründen als eine Limited, wobei man praktischerweise auf einem ähnlichen Niveau liegen dürfte, will man nicht gleich Insolvenz anmelden müssen.
Allerdings gibt es einige Einschränkungen: Dazu muss man aber Gewinnrücklagen bilden (Zwangsthesaurierung), Sacheinlagen sind ebenso verboten wie bestimmte Gewinnausschüttungen an den Geschäftsführer. Der Gesellschaftsvertrag und etwaige Änderungen erfordern aber beispielsweise weiterhin den Gang zum Notar. Mehr zu den Gründungskosten der GmbH
Steuern und Steuerkosten
Die Limited wird als Zweigstelle oder Zweigniederlassung im Handelsregister eingetragen. Wenn man sein Geschäft in Deutschland betreibt, kann man sich in England von der Steuerpflicht befreien lassen. Man zahlt dann wie bisher in Deutschland ganz normal Steuern. Allerdings muss man einmal jährlich bestimmte Kennzahlen der deutschen Bilanz per Formblatt in England einreichen. Diese Leistung bieten auch darauf spezialisierte Dienstleister an, da dies hohe formale Anforderungen erfüllen muss. Diese Formalitäten sind es in der Praxis auch, welche den Betrieb lästig oder teuer machen. Da ist die deutsche GmbH deutlich gewohnter, Anbieter und Hilfen sind hier bei jedem Berater zu erhalten, auch entfallen häufig spezielle englische Dokumente, die ebenfalls erst erstellt und übermittelt werden müssen. Aus diesem Grund wechseln immer wieder Unternehmer zur GmbH.
Kosten der Abmeldung
Was viele immer vergessen oder gerne verdrängen sind die Kosten der Abmeldung einer Limited im Vergleich zur GmbH. Die GmbH erfordert eine Liquidation durch einen sog. Liquidator. Die Kosten hierfür belaufen sich auf etwa 1.000 bis 2.000 EUR. Eine Limited kann jeder selbst abmelden (für 90 EUR inkl. Umsatzsteuer).