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Habe ich Urlaubsansprüche in einem 400 Euro Job?
Jeder hat einen Anspruch auf 4 Wochen bezahlten Urlaub pro Jahr, auch in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis . Dies entspricht auch der gesetzlichen Regelung .
Wichtig kann aber auch sein, was im entsprechendem Tarifvertrag geregelt ist oder im Betrieb üblich ist . Dann könnte auch eine bezahlte Urlaubszeit für einen Minijobber von 6 Wochen möglich sein.
In einem Betrieb sollten alle Angestellte gleich behandelt werden. Wenden Sie sich an schon länger beschäftigte Arbeitskollegen und lassen Sie sich über die gängige Praxis ihres Betriebes aufklären. Auch der Betriebsrat sollte ein Ansprechpartner in Bezug auf Fragen der Lohnfortzahlung im Urlaub sein.
Für geringfügig Beschäftigte auf 400 Euro Basis gibt es eine Formel zur Berechnung des Urlaubsanspruchs.
Diese lautet: individuelle Arbeitstage pro Woche multipliziert mit 24 und dann das Ergebnis geteilt durch 6 übliche Arbeitstage . Für diese Tage muss der Lohn weiter gezahlt werden.
Wenn der Arbeitstag auf einen Feiertag fällt , gibt es auch für diesen Tag eine Lohnfortzahlung und die Zeit muss nicht nachgearbeitet werden .
Leider halten sich noch immer nicht alle Betriebe an diese Regelung. Oftmals müssen geringfügig Beschäftigte unbezahlten Urlaub nehmen.