Was ist häusliche Gewalt
Häusliche Gewalt
Häusliche Gewalt ist immer noch ein Tabuthema, jeder schiebt es ganz weit weg: "Dies passiert doch nur anderen, mir kann sowas ja gar nicht passieren..." Gewaltbereit Und doch ist es traurige Tatsache das jede vierte Frau in Deutschland mindestens einmal Opfer häuslicher Gewalt war, oder ist. Gewalt gegen Frauen ist eine Menschenrechtsverletzung. Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sind die Grundrechte "Die Würde des Menschen ist unantastbar" und "Jeder hat ein Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit" verankert. Ebenfalls in der Verfassung steht die "tatsächliche Verwirklichung der Gleichberechtigung von Mann und Frau". Der Staat verpflichtet sich hierin zur "Beseitigung bestehender Benachteiligungen" . Gewalt gegen Frauen im häuslichen Bereich ist keine Familienstreitigkeit oder ein Beziehungskonflikt, sondern eine kriminelle Handlung, für die der Gewalttäter zur Verantwortung gezogen werden muss. Eine Gesellschaft, die es mit dem Schutz der Menschenrechte ernst meint und Frauen wie Männern gleiche Rechte zuspricht, darf häusliche Gewalt nicht als Privatangelegenheit hinnehmen! Wir sind alle angesprochen! Gewalt gegen Frauen im engen sozialen Nahbereich * ist weltweit eine der häufigsten Verletzungshandlungen * kommt in allen sozialen Schichten und Kulturen vor * ist unabhängig von Alter, Bildungsstand, Einkommen, Nationalität oder religiöser Zugehörigkeit * verletzt immer die Würde und das Selbstbestimmungsrecht des Opfers * hat schwere und anhaltende Folgen Schmerzgekrümmt In keinem anderen Sektor der Gesellschaft ist die Sicherheit von Frauen und Kindern so schlecht gewährleistet wie im familiären Kontext. Bezogen auf alle Gewaltdelikte in der Bundesrepublik werden Männer am häufigsten Opfer von Männern. Bei Gewalt im häuslichen Bereich geht es jedoch überwiegend um Männer als Täter und Frauen als Opfer. Je bekannter Täter und Opfer miteinander sind, desto unbekannter ist die Tat. Häusliche Gewalt wird in der Öffentlichkeit immer noch in einem hohen Maße tabuisiert oder toleriert. Gewalttätiges Verhalten wird oft verharmlost und durch äußere Anlässe entschuldigt. Mythen und Vorurteile erschweren es den von Gewalt betroffenen Frauen über ihre Situation zu sprechen und verhindern angemessene Hilfe. Sie tragen dazu bei, dass Frauen die Schuld bei sich selbst suchen und sich nicht trauen, ihre Gewaltsituation anzusprechen. Häusliche Gewalt ist kein Randproblem. Sie beginnt bei seelischen Gewaltformen wie Demütigungen, Drohungen, jeder Form von erzwungenen Handlungen und Zugeständnissen sowie Erniedrigung. Sie setzt sich fort in ökonomischer Gewalt, bei der Frauen nicht mehr frei über Geld- oder Sachmittel verfügen können, drückt sich aus in Freiheitsberaubung (die Frauen werden zum Beispiel eingesperrt, können nur "in Begleitung" die Wohnung verlassen, ihre sozialen Kontakte werden kontrolliert oder verboten) und reicht bis zur sexuellen Nötigung, Vergewaltigung und anderen Formen von körperlicher Gewalt, wie herumstoßen, festhalten, ohrfeigen und verprügeln. Im Jahr 2005 kam es in Hessen zu 28 Tötungsdelikten (inkl. Versuchen) im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt. (Quelle: Jahresbericht des Hessischen Landeskriminalamtes) Opfer häuslicher Gewalt empfinden ihre Situation oftmals als ausweglos: * Wo sie Geborgenheit erwarten, erleben sie Gewalt; denn der Täter ist oder war ein geliebter Mensch. * Bedrohung, Isolation und Kontrolle durch den gewalttätigen Partner verunsichern und erschüttern das Selbstwertgefühl. * Häufig sind Kinder betroffen; deshalb geht mit allen Folgeentscheidungen häufig die Sorge einher, den Kindern "einen Elternteil wegzunehmen", falls man sich zur Trennung entschließt. * Oftmals bestehen finanzielle Abhängigkeiten zwischen Opfer und Täter, was den Schritt zur Trennung erschwert. In der Vergangenheit wurde häusliche Gewalt in der Öffentlichkeit stark tabuisiert oder verharmlost. Die Polizei wurde vielfach in erster Linie als Schlichter in so genannten "Familienstreitigkeiten" tätig, ohne dass die Partnergewalt damit langfristig verringert werden konnte. Denn bei Gewalt in Beziehungen handelt es sich nicht um "Streitigkeiten" oder "Ruhestörungen", sondern um Gewalttaten, die fast ausschließlich von Männern (so die polizeiliche Hellfeldstatistik) an Frauen begangen werden. Zumindest indirekt können auch Kinder Opfer dieser Gewalt werden. Kinder, die in ihrer Familie Gewalt als Konfliktlösungsmuster kennen gelernt, Gewalt selbst erfahren oder beobachtet haben, neigen dazu, später selbst gewalttätig zu sein beziehungsweise später selbst Opfer von Partnergewalt zu werden. Schon um diesen so genannten "Kreislauf der Gewalt" zu durchbrechen, muss die häusliche Gewalt verhindert beziehungsweise umgehend gestoppt werden! bedrohlich Häusliche Gewalt ist strafbare Gewalt Fast alle Erscheinungsformen häuslicher Gewalt stellen strafrechtlich sanktionierte Handlungen dar und betreffen eine Reihe von Straftatbeständen (entsprechend den allgemein geltenden Strafvorschriften des Strafgesetzbuches, StGB): Von der Beleidigung, Bedrohung und Nötigung, der Freiheitsberaubung und Körperverletzung über verschiedene Sexualdelikte bis hin zur versuchten und vollendeten Tötung. Allerdings sind einige der in Frage kommenden Strafrechtsnormen Antrags- bzw. Privatklagedelikte, die aber häufig aufgrund des öffentlichen Interesses von Amts wegen verfolgt werden, so etwa die Beleidigung und die (vorsätzliche leichte) Körperverletzung. Mit dem am 01. Januar 2002 in Kraft getretenen "Gesetz zur Verbesserung des zivilrechtlichen Schutzes bei Gewalttaten und Nachstellungen sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei Trennung" werden die zivilrechtlichen Rechtschutzmöglichkeiten der Opfer häuslicher Gewalt deutlich gestärkt und die Täter stärker zur Verantwortung gezogen. Diese Verbesserung des zivilrechtlichen Schutzes vor häuslicher Gewalt hat auch Konsequenzen für den Einsatz und die Ermittlungen der Polizei. Das Gewaltschutzgesetz ermöglicht dem Familiengericht, dem Täter langfristig ein Betreten der gemeinsamen Wohnung zu verbieten. Dies ist eine wichtige Voraussetzung, um eine Eskalation der Gewalt in der Familie oder Beziehung zu unterbrechen. Es ist auch vorgesehen, dass gegenüber dem gewalttätigen Partner ggf. Näherungsverbote und die Untersagung von Telekommunikation ( Anrufe, Fax, E-Mail, SMS) sowie anderer Formen der Belästigung ausgesprochen werden können. Darüber hinaus kann das Gericht die Verpflichtung des Täters anordnen, der gefährdeten Person die gemeinsam genutzte Wohnung zumindest befristet (grundsätzlich für höchstens 6 Monate mit der Möglichkeit der Verlängerung um höchstens 6 weitere Monate) zu überlassen – ganz unabhängig von der Frage, wer Allein- oder Miteigentümer bzw. Mieter der Wohnung ist. Neunzig Prozent aller statistisch erfassten Gewalttaten finden im Familien- und Bekanntenkreis statt. Die Betroffenen sind fast ausschließlich Frauen. Für die Tat verantwortlich sind in nahezu allen aufgenommenen und/oder zur Anzeige gebrachten Fällen, Ehemänner, Lebenspartner oder männliche Freunde (Berliner Kompetenz- und Fortbildungszentrum zu häuslicher Gewalt). Folgen: * Physisch: Blutergüsse, Knochenbrüche, Schädigung innerer Organe, Fehlgeburten, Unterleibsverletzungen, Tod * Psychosomatische: starke Ängste, Nervosität, Schlafstörungen, Essstörungen, zerstörtes Selbstwertgefühl, Sucht, Suizidgedanken * Ökonomische: finanzielle Abhängigkeit, Verlust des Arbeitsplatzes, Verlust von Eigentum und der Verfügbarkeit von Geld- und Sachmitteln * Soziale: soziale Isolation * Stockholm-Syndrom: Solidarisierungsverhalten der Frau gegenüber dem Täter Angst Stockholm-Syndrom – Was ist darunter zu verstehen? Eine betroffene Frau wird Ihnen als Helfer/in unter Umständen signalisieren, dass sie keine Hilfe wünscht. Dieses Verhalten entspricht wahrscheinlich nicht Ihren Erwartungen. Als Folge langjähriger häuslicher Gewalt kann es zu scheinbaren Solidarisierungen der Frau mit dem Mann/Täter bis hin zum Abstreiten der vorgefallenen Gewalttaten kommen. Wie ist dieses ambivalente Verhalten der Frau zu erklären? Um zu überleben, passt sich das Opfer dem Täter an; es kommt zu einer Identifikation mit dem Aggressor. Dadurch wird die Bindung an den Täter so stark, dass häufig dessen Perspektive von dem Opfer übernommen wird. Die so entstandene Koalition mit dem Misshandelnden ist für Unterstützer/innen oft unerklärlich und nicht nachvollziehbar.