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Telekommunikation

Handy orten ohne Zustimmung?

Handys lassen sich zwar prinzipiell von jedem orten, dies ist jedoch nicht so ohne weiteres erlaubt. Meistens ist die Zustimmung der Zielpersonen nötig.

Es ist allgemein bekannt, dass es technisch kein Problem ist, Handys zu orten. Dies gilt zumindest solange sie eingeschaltet sind bzw. solange der Akku im Gerät ist. Die Handyortung geschieht meistens über die Mobilfunknetze, in diesem Fall dient der nächstgelegene Sendemast als Anhaltspunkt. Sehr viel genauer ist die Ortung über GPS. Die rechtliche Situation sieht hingegen völlig anders aus. Denn nur bestimmte Personen dürfen ohne vorherige Einwilligung ein Handy orten.

Alle anderen verletzen mit einer Handyortung zum Beispiel über das Internet die Persönlichkeitsrechte der Zielpersonen, was sogar strafbar sein kann.

Handy orten ohne Zustimmung?
Handy orten ohne Zustimmung?

Wer darf Handys ohne Zustimmung orten?

Zunächst einmal die gute Nachricht vorweg: Ihr eigenes Handy dürfen Sie jederzeit orten. Wenn Sie Ihr Gerät verloren haben, ist dies eine gute Möglichkeit, es wiederzufinden. Dafür gibt es kostenlose Anbieter im Internet, über die man sogar ein gestohlenes Handy zurückverfolgen kann.

Darüber hinaus dürfen aber nur dazu befugte Personen wie zum Beispiel die Polizei, die Staatsanwaltschaft, Rettungsdienste und andere ohne das Wissen der Zielperson ein Handy orten. Dazu muss außerdem ein besonderer Grund vorliegen wie zum Beispiel eine lebensbedrohliche Gefahr für die Zielperson oder auch ein Tatverdacht.

Um sich rechtlich abzusichern, haben die Anbieter von solchen kostenlosen Diensten im Internet ein Verfahren entwickelt, bei dem die Zielpersonen über SMS zustimmen muss. Um eine vermisste Person über ihr Handy zu finden, könnten Sie theoretisch einfach im Internet einen kostenlosen Dienst ausprobieren. Wenn das Handy eingeschaltet ist, bekommt die Zielperson eine SMS und kann der Ortung zustimmen. Handelt es sich um eine Ihnen nahestehende Person, wird sie dies möglicherweise auch tun. In einigen Fällen bleibt diese Anfrage aber ohne Antwort.

Handelt es sich wirklich um eine vermisste Person und nicht einfach nur um Freunde, die nichts von sich hören lassen oder den Expartner etc., ist es aber sicher eher ratsam, sich sofort an die Polizei zu wenden.

Was ist ein Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht?

Wenn Sie trotzdem versuchen, das Handy Ihres Partners oder von Freunden auszuspionieren, machen Sie sich damit mitunter strafbar, denn dies gilt rein rechtlich betrachtet als Eingriff in das Persönlichkeitsrecht. Ein solcher Verstoß findet oft innerhalb von Familien oder in einer Partnerschaft statt, wenn der Lebenspartner den anderen ortet, um seine Treue zu prüfen. Nicht selten passiert es sogar, dass die Zustimmungs-SMS für das Ortungsportal ohne das Wissen der Zielperson heimlich gesendet wird. Wenn Menschen in einem Haushalt zusammen leben, gibt es dafür schließlich viele Möglichkeiten. Bedenken Sie aber, dass auch dies strafbar ist, die Zielperson könnte Sie also sogar anzeigen. Festgelegt ist das Persönlichkeitsrecht in Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes.