Wie er festgestellt wird
Hirntod
Was sagt das Gesetz?
Das Transplantationsgesetzt schreibt vor, dass einem Organspender erst dann seine Organe entnommen werden dürfen, wenn der Hirntod definitiv festgestellt wurde. Ein Mensch gilt dann als Hirntod, wenn sein Gehirn nicht mehr funktioniert. Das bedeutet, dass wirklich alle Funktionen des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms erloschen sein müssen. Die Definition besagt, dass das Gehirn das übergeordnete Steuerorgan für alle Lebensvorgänge als auch der Sitz des Fühlen und Denkens ist. Mit dem Tod des Gehirns ist auch der Mensch gestorben.
Nur tief bewusstlos?
Dennoch ist der Begriff des Hirntods für viele Menschen schwer zu verstehen und mit Unsicherheit verbunden. Denn auf den ersten Blick unterscheidet sich ein hirntoter Mensch äußerlich nicht von einem tief bewusstlosen Menschen. Nur die Intensivmedizin macht es möglich, Kreislauf, Herzschlag, Sauerstoffversorgung des Bluts, Leber- und Nierenfunktion sowie die Atmung für eine gewisse Zeit aufrecht zu erhalten, nachdem das Gehirn für immer ausgefallen ist. Eine Rückkehr ins Leben lässt sich aber in diesem Stadium nicht mehr erreichen. Die zweifelsfreie Feststellung des Hirntods gilt daher auch als offizieller Todeszeitpunkt.
Die Bundesärztekammer hat daher Richtlinien zur Feststellung des Hirntods definiert. Sie legen Verfahren und Ablauf genau fest. Zwei dafür qualifizierte Ärzte müssen den Hirntod des Organspenders unabhängig voneinander feststellen. Sie dürfen weder an der Entnahme der Organe noch an deren Transplantation beteiligt sein. Sie dürfen auch nicht der Weisung eines an der Transplantation beteiligten Arztes unterstehen.
Voraussetzungen für den Hirntod
Ziel der Hirntod-Diagnostik ist es, ein zweifelsfreies Bild vom Zustand des Patienten zu bekommen. Besteht auch nur der geringste Anhaltspunkt für noch vorhandene Gehirnleistungen, tun Intensivmediziner alles dafür, um das Leben des Patienten zu retten. Vor Beginn einer Hirntoddiagnostik müssen auch alle anderen Ursachen für eine tiefe Bewusstlosigkeit des Patienten ausgeschlossen werden. Diese können unter anderem sein: Vergiftungen, dämpfende Wirkung von Medikamenten, schwere Unterkühlung oder Kreislaufschock.
Zeigt sich trotz aller intensiven Bemühungen, dass das Gehirn unwiderruflich nicht mehr arbeitet, stellen zwei erfahrene Ärzte aus den Fachgebieten Intensivmedizin, Anästhesie, Neurologie oder Neurochirurgie den Hirntod fest. Angehörige dürfen die Untersuchungen zur Hirntod-Diagnostik nach Erläuterungen durch den Arzt beobachten.
Die beiden untersuchenden Ärzten dokumentieren alle Ergebnisse der Hirntod-Diagnostik in einem vorgegebenen Protokoll. Erst bei zweifelsfreier Feststellung des Hirntods wird eine Todesbescheinigung ausgestellt.
Nach Feststellung des Hirntods fragen die behandelnden Ärzte die Angehörigen, ob diese einer Organspende zustimmen. Erst danach wird ein Patient, der nach Auffassung der behandelnden Ärzte für eine Organspende infrage kommt, dem zuständigen Transplantationszentrum oder der Deutschen Stiftung für Organtransplantation (DSO) gemeldet.