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Hoffnung für Gustl Mollath?

Der Fall Gustl Mollath kommt nun scheinbar in Bewegung. Nach sieben Jahren zweifelhafter Zwangsunterbringung in der Psychiatrie gibt es Hoffnung für Herrn Mollath, eines Tages voll rehabilitiert zu werden.

Zu wählen ist hier ausdrücklich das Wort »scheinbar«, da mich die diesbezügliche Erklärung der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg in keiner Weise überzeugt, an deren Anfang der Justizpressesprecher die weinerliche Erklärung stellt, dass das Vertrauen in die Justiz Schaden zu nehmen drohe. Damit zeigt er deutlich, worum es der Nürnberger Staatsanwaltschaft hauptsächlich geht: die Rettung ihres Renommees.

Einen Tag nach dem entlarvenden Rechtsgutachten zur Strafanzeige Gustl Mollaths, das die Freien Wähler dankenswerterweise bei dem angesehenen Hamburger Strafrechtler Gerhard Strate in Auftrag gegeben hatten, behauptet die Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg in ihrer Erklärung immer noch, sich in dieser Angelegenheit stets um optimale Aufklärung bemüht zu haben.

Sie kündigt nun an, »die Frage der Notwendigkeit der Fortdauer der Unterbringung durch ein weiteres psychiatrisches Gutachten erneut zu prüfen.« Wohlgemerkt: Diese Reaktion kommt erst auf den aktuellen öffentlichen Druck hin, Jahre nachdem entlastende Gutachten, wie das des angesehenen Psychiaters Dr. Friedrich Weinberger, vom Gericht bewusst ignoriert worden waren.

Interessant ist folgende Anmerkung aus dem Gutachten von Dr. Weinberger, die als Schluss von Unterpunkt 4.7 zu finden ist, und die ich hier im Wortlaut zitieren möchte:

»Zu der vorliegenden (besagtem Gutachten ähnlichen) Stellungnahme steuerte einer meiner Fachkollegen aus dem weiteren Nürnberger Raum - einem Mitglied der o.g. Arbeitsgemeinschaft ist er gut bekannt - noch wertvolle Anregungen bei. Er wollte mir seinen Namen nicht nennen, weil er, wenn sein Inkognito fiele, von Nürnberger Gerichten geschnitten würde. Auf deren Gutachtensaufträge sei er existentiell angewiesen. Dies nur als weiterer Hinweis, wie es um die freie Urteilsbildung von Gutachtern und damit die Rechts- und Wahrheitsfindung bei Gericht in Deutschland teilweise aussieht.«

Noch jemand hier, der darauf vertraut, dass ein weiteres Gutachten, das im Auftrag der Nürnberger Staatsanwaltschaft über Gustl Mollath erstellt würde, zu einem für ihn günstigen Ergebnis käme, welches gleichzeitig einem gravierenden Gesichtsverlust der Nürnberger Justiz gleichkäme? – Nie im Leben!

Hoffnung für Gustl Mollath?
Hoffnung für Gustl Mollath?

Zu fordern ist:

  1. Keine weiteren demütigenden Gutachten über Gustl Mollath! Der Mann ist absolut klar im Kopf und fähig, eine gerichtliche Zeugenaussage abzulegen, wie jeder andere Bürger auch! Ich verweise auf die YouTube-Playlist, bestehend aus sechs Videos, in denen Gustl Mollath seine Geschichte selbst erzählt. 
  2. Mollaths Aussage muss vor einem neutralen Gericht erfolgen, unter Zulassung der Öffentlichkeit und der Presse. Aufgrund der oben aufgezeigten Zusammenhänge sind die Nürnberger Staatsanwaltschaft und das Nürnberger Gericht in diesem Fall als befangen abzulehnen. Einige Angehörige der Nürnberger Justiz haben im Falle der Rehabilitierung Gustl Mollaths selbst mit juristischen Konsequenzen zu rechnen und können schon deshalb nicht die sein, die über das weitere Vorgehen entscheiden!
  3. Für sein Wiederaufnahmeverfahren ist Gustl Mollath auf Staatskosten ein erstklassiger Verteidiger seiner Wahl (!) an die Seite zu stellen, der über die rechtsstaatlich saubere Durchführung der Verhandlung wacht!

Dieser Artikel beginnt mit dem Satz: »Der Fall Gustl Mollath kommt nun scheinbar in Bewegung.« Sorgen wir dafür, dass aus dem »Scheinbar« ein »Anscheinend« und dann schließlich ein »Tatsächlich!« wird, indem wir den öffentlichen Druck weiter aufrecht erhalten und uns nicht durch die halbherzige Erklärung der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg in Sicherheit wiegen lassen. 

Dringende Bitte:

Online-Petition jetzt mitzeichnen!